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Gütliche Einigung

Diözese Würzburg veröffentlicht Wortlaut der Einigung mit Bernhard Rasche

Würzburg (POW) Zwischen Bernhard Rasche und der Diözese Würzburg gab es am Mittwoch, 7. Mai, vor dem Amtsgericht Würzburg eine gütliche Einigung. Laut Direktorin Helga Twardzik vom Amtsgericht Würzburg lautet der Text der Einigung wie folgt:

„Die angegriffene Äußerung entsprach dem damaligen Kenntnis- und Wissensstand der Beklagten. Dem Kläger soll ein Status als Missbrauchsopfer nicht abgesprochen werden. Insoweit wird die angegriffene Äußerung klarstellend ausdrücklich nicht mehr aufrechterhalten. Diese Erklärung wird im Rahmen einer gütlichen Einigung abgegeben und ohne Anerkenntnis einer Verantwortlichkeit der Beklagten für die dem Kläger widerfahrenden Ereignisse.“

Ergänzend fügt die Diözese Würzburg hinzu, dass ihr „damaliger Kenntnis- und Wissensstand“ auf dem Endergebnis der Untersuchungen der Missbrauchskommission der zuständigen Ordensgemeinschaft der Missionare von der Heiligen Familie beruht. Auf dieses Schreiben der Ordensgemeinschaft vom 23. Februar 2012 hat sich der Pressesprecher der Diözese Würzburg in seiner Aussage bezogen. Dieses lag dem Amtsgericht Würzburg vor. Die Diözese Würzburg hat sich bei der Anzeige des Missbrauchs durch Bernhard Rasche im Jahr 2008 strikt an die Vorgaben der Leitlinien zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz gehalten. Einvernehmlich wurde damals entschieden, dass der Orden die gemäß den Leitlinien vorgesehene Voruntersuchung federführend durchführt. Die Missionare von der Heiligen Familie betonten darüber hinaus, dass die Ordensprovinz den Opfern und ihren Familien bei der Aufarbeitung der leidvollen Vergangenheit zur Seite steht.