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Weihbischof

(POW) Ein Weihbischof unterstützt den Diözesanbischof in der Ausübung der Weihehandlungen. Die bekannteste Handlung dürfte dabei die Spendung des Sakraments der Firmung in den Gemeinden sein. Weiter weiht er Altäre und Orgeln und unterstützt den Diözesanbischof bei Visitationen in den Dekanaten des Bistums. Darüber hinaus weist ihm der Diözesanbischof in der Regel weitere Aufgabenbereiche zu, die der Weihbischof im Rang eines Bischofsvikars wahrnimmt. Weihbischöfe tragen die bischöflichen Insignien Ring, Hirtenstab und Mitra.

Das Amt des Weihbischofs hat sich im 13. und 14. Jahrhundert entwickelt. Immer mehr Bischöfe wurden in dieser Zeit aus dem Orient vertrieben und im Abendland als Aushilfen mit bischöflichen Weihehandlungen beauftragt. Seit dieser Zeit ist jeder Weihbischof Titularbischof einer untergegangenen Diözese, Ulrich Boom zum Beispiel von Sulletto in Nordafrika. Das Wort „Weihbischof“ wird nur im deutschen Sprachraum gebraucht. In anderen Teilen der Welt heißen Weihbischöfe Auxiliar- oder Hilfsbischöfe. In Deutschland sind Weihbischöfe ordentliche stimmberechtigte Mitglieder der Bischofkonferenz.

Wie der Diözesanbischof wird auch der Weihbischof vom Papst ernannt. Allerdings erfolgt diese Ernennung auf Vorschlag des Diözesanbischofs, der dem Apostolischen Stuhl eine Liste mit wenigstens drei Kandidaten zur Auswahl vorlegt. Bei der Erstellung dieser Liste ist der Diözesanbischof zwar nicht verpflichtet, andere Personen um Rat zu fragen, doch geschieht dies in der Regel. Die Schnittstelle zwischen der Diözese und dem Vatikan bildet dann der Apostolische Nuntius, der Päpstliche Gesandte. Er ist der Vertreter des Papstes im jeweiligen Land. Der Apostolische Nuntius befragt eine Reihe von Personen, Priester wie Laien, nach ihrer Meinung über die Eignung der vom Diözesanbischof benannten Kandidaten. Auf Basis dieser Befragungen übermittelt der Nuntius sein Votum der zuständigen Kongregation in Rom. Deren Mitglieder unterbreiten nach Bewertung der vorgelegten Vorschläge dem Papst ihr Votum für die Ernennung.

Erfahrung und Bewährung im priesterlichen Dienst sowie ein guter Ruf in der Öffentlichkeit sind Voraussetzungen für das Amt des Weihbischofs. Außerdem muss ein Weihbischof in der Heiligen Schrift sowie in Fragen der Theologie bewandert sein. Er soll sich durch einen gefestigten Glauben in Treue zur kirchlichen Lehre sowie durch echte Frömmigkeit und Spiritualität auszeichnen. Außerdem muss er bereits gezeigt haben, dass er Einsatz und Kompetenz für die Seelsorge und den Dienst der Verkündigung mitbringt. Menschliche Qualitäten wie Lebensweise, Klugheit, Dialogfähigkeit und Kooperationsbereitschaft runden das Profil ab.

(5008/1509; E-Mail voraus)