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Ab 4. Mai wieder öffentliche Gottesdienste

Bischof Dr. Franz Jung erlässt umfangreiches Dekret zu Schutzmaßnahmen – Im Bistum Würzburg vorerst nur Wort-Gottes-Feiern ohne Kommunionspendung erlaubt

Würzburg (POW) Im Bistum Würzburg können ab Montag, 4. Mai, unter Einhaltung von strengen Sicherheitsmaßnahmen wieder öffentliche Gottesdienste gefeiert werden. Zunächst sind nur nichteucharistische Gottesdienstformen erlaubt. Dazu gehören Wort-Gottes-Feiern ohne Kommunionspendung, die Feier der Tagzeitenliturgie und Andachten. Die Heilige Messe kann weiter über Streaming-Angebote mitgefeiert werden. „Das Wichtigste ist in der Situation der Coronakrise der Schutz der Gesundheit der Gläubigen!“, schreibt der Bischof in seinem am Mittwoch, 29. April, veröffentlichten Dekret.

Die Feier des Gottesdienstes sei ein Grundvollzug von Kirche und ein wesentlicher Glaubensvollzug der Gläubigen. „Insofern ist es ein wichtiges Anliegen, nach Wochen ohne die Feier öffentlicher Gottesdienste diese wieder zu ermöglichen, soweit es der Schutz der Gläubigen zulässt“, schreibt Bischof Jung. Im Bistum wird es eine gestufte Wiederzulassung der öffentlichen Gottesdienste geben. Zunächst sind nur nichteucharistische Gottesdienstformen erlaubt. Nach einer gewissen Zeit und dem Sammeln von Erfahrungen und deren Auswertung werde über die Zulassung der öffentlichen Feier der Eucharistie neu beraten.

Aufgrund der ländlichen Struktur des Bistums mit vielen kleinen Gemeinden sei die Beschränkung von Gottesdiensten nur auf große Kirchen eher schwierig. Es kämen allerdings nur Kirchen in Frage, in welchen die Bankreihen von beiden Seiten frei zugänglich sind. Der notwendige Mindestabstand von zwei Metern zwischen zwei Personen muss eingehalten werden. Familienmitglieder mit gemeinsamer Wohnung sind nicht zum Einhalten der Abstandsregeln verpflichtet. Das Dekret sieht unter anderem die Festsetzung einer Höchstzahl von Teilnehmern, ein Anmeldeverfahren und die Einlasskontrolle durch Ordner vor. Menschen mit Fieber oder einer Atemwegserkrankung oder solche, die mit Covid-19 infiziert oder daran erkrankt sind, dürfen nicht am Gottesdienst teilnehmen. Während des Gottesdienstes muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Gemeindegesang ist nur in sehr reduzierter Form vorzusehen, da Singen ein besonderes Risiko durch Tröpfcheninfektion birgt. Auf Chorgesang wird verzichtet. Das Gotteslob ist selbst mitzubringen.

Trauungsgottesdienste sind wie öffentliche Gottesdienste zu behandeln. Tauffeiern sind zu verschieben, weiterhin sind nur noch Nottaufen gestattet. Beisetzungen dürfen nur im engsten Familienkreis ohne Requiem stattfinden. Die Krankensalbung für Einzelpersonen darf gespendet werden, die Begleitung von Sterbenden ist weiter Aufgabe der Seelsorge. Wallfahrten sind bis auf weiteres verboten.

Alle sonstigen öffentlichen kirchlichen Veranstaltungen sowie alle Treffen, Gruppenstunden und Ähnliches von kirchlichen Vereinigungen in geschlossenen Räumen sind weiterhin untersagt. Veranstaltungen im Freien sind unter den im aktuell geltenden staatlichen Recht genannten Einschränkungen erlaubt. Im Zweifelsfall ist eine Genehmigung durch das zuständige Gesundheitsamt einzuholen. Gremiensitzungen können unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln stattfinden, wenn sie zur ordnungsgemäßen Erledigung der laufenden Geschäfte erforderlich sind.

Das komplette Dekret kann auf der Bistums-Homepage abgerufen werden, ebenso die Rahmenbedingungen.

(1920/0499; E-Mail voraus)