Die öffentliche Vorstellung des neuen Generalvikars erfolgt am Sonntag, 27. September, um 10 Uhr bei einem Pontifikalgottesdienst im Kiliansdom. Die Amtseinführung Vorndrans war verschoben worden, nachdem in einem anonymen Schreiben Vorwürfe gegen ihn erhoben worden waren. Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat mit Verfügung vom 17. September 2020 mangels Anfangsverdachts von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den designierten Generalvikar abgesehen. „Gemäß §152 Abs. 2 StPO ist ein Ermittlungsverfahren wegen verfolgbarer Straftaten nur dann einzuleiten, wenn hierfür zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Diese müssen es nach den kriminalistischen Erfahrungen als möglich erscheinen lassen, dass eine verfolgbare Straftat vorliegt. Diese Voraussetzungen sind hier nicht erfüllt“, teilt die Staatsanwaltschaft mit. Weder habe der Verfasser des anonymen Schreibens ermittelt werden können, noch hätten sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die darin gegen Vorndran erhobenen Vorwürfe zutreffend sein könnten.
(3920/0973; E-Mail voraus)