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Pressekonferenz zum Jahresauftakt

Aufruf des Bischofs an Betroffene

Bischof Jung lädt Betroffene sexueller Gewalt zur Mitarbeit im künftigen Betroffenenbeirat ein – Vorbereitungen für eine Aufarbeitungskommission „nahezu abgeschlossen“

Würzburg (POW) Das Bistum Würzburg schreibt zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Bereich der Diözese offiziell einen Betroffenenbeirat aus. Den Aufruf an Betroffene hat Bischof Dr. Franz Jung bei der Pressekonferenz zum Jahresauftakt am Mittwoch, 3. Februar, in Würzburg verkündet. Er lud Betroffene ein, die sexuelle Gewalt im Raum der katholischen Kirche erlitten haben, sich in dem künftigen Betroffenenbeirat zu engagieren. Die künftigen Mitglieder des Betroffenenbeirates könnten damit die fachliche Weiterentwicklung des Umgangs mit Fragen der sexualisierten Gewalt in der Diözese unterstützen und die Aufarbeitungsprozesse begleiten. „Mir sind der Austausch und das Gespräch mit den Betroffenen sehr wichtig“, betonte der Bischof.

Seit Sommer 2019 habe es im Bistum Treffen zwischen Betroffenen und ihm gegeben, erklärte der Bischof. Die Betroffenen hätten im September 2020 gemeinsam dafür gestimmt, dass dieses Treffen als Betroffenenbeirat weiter arbeiten möchte. Als Bischof halte er es jetzt jedoch für angebrachter, gemäß der von den deutschen Bistümern festgelegten Rahmenordnung zur Aufarbeitung zu agieren und einen Betroffenenbeirat auszuschreiben, „auch wenn der bisherige Weg durch die Präambel der Rahmenordnung gedeckt war“.

Da es sich um den Betroffenenbeirat im Bistum Würzburg handelt, richtet sich der Aufruf des Bischofs vorzugsweise an Personen, denen als Minderjährige beziehungsweise schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst der Diözese Würzburg sexualisierte Gewalt angetan wurde; weiter an Menschen, die heute im Gebiet der Diözese Würzburg ihren Wohnsitz haben und denen als Minderjährige beziehungsweise schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst sexualisierte Gewalt angetan wurde.

Die Auswahl der Mitglieder für den Betroffenenbeirat in der Diözese Würzburg erfolgt durch ein eigenes Auswahlgremium, dem folgende Personen angehören: Professor Dr. med. Marcel Romanos, Direktor der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Würzburg, Dr. med. Christoph Uibel, Facharzt für Neurologie und Psychiatrie und Oberarzt am Klinikum Würzburg Mitte, Standort Juliusspital, und die Psychologische Psychotherapeutin Dr. Corinna Paeth, Leiterin des Recollectio-Hauses in Münsterschwarzach. Entsprechend der vorgegebenen Kriterien sichtet das Auswahlgremium die eingegangenen Interessenbekundungen und lädt Bewerberinnen und Bewerber gegebenenfalls zu einem Gespräch ein. Das Auswahlgremium trifft im Konsens eine abschließende Besetzungsentscheidung und teilt dem Bischof die Personen mit. Der Bischof beruft diese Personen dann in den Betroffenenbeirat. Diesem sollen mindestens fünf Mitglieder angehören. Die Mitarbeit im Betroffenenbeirat endet drei Jahre nach der Berufung. Näheres zum Bewerbungsverfahren im Internet unter https://www.bistum-wuerzburg.de/seelsorge-hilfe-beratung/betroffenenbeirat/.

Die Aufarbeitungskommission im Bistum Würzburg werde ihre Arbeit erst nach der Konstituierung des neuen Betroffenenbeirats aufnehmen, sagte der Bischof weiter. „Die Vorbereitungen sind nahezu abgeschlossen.“ Die Mitglieder der Aufarbeitungskommission werden laut Bischof Jung nach den Vorgaben der gemeinsamen Erklärung des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und der Deutschen Bischofskonferenz benannt. Der Aufarbeitungskommission gehören sieben Mitglieder an, wie in den Vorgaben empfohlen: zwei Betroffene, vier Experten aus Wissenschaft, Fachpraxis, Justiz und öffentlicher Verwaltung sowie ein Vertreter der Diözese Würzburg. Sobald sich der neue Betroffenenbeirat konstituiert hat, soll dieser nun nach der Rahmenordnung zwei Betroffene für die Aufarbeitungskommission bestimmen. Das gelte es noch abzuwarten.

Bischof Jung verwies außerdem darauf, dass seit Jahresbeginn das neue Verfahren auf Anerkennung des Leids in Kraft sei. Im Januar 2021 seien bereits fünf erneute Anträge auf Anerkennung des Leids von Betroffenen gestellt worden, die bereits Anträge nach den Vorgaben des früheren Verfahrens gestellt hatten. Hinzu komme ein ganz neuer Antrag. Die bisher insgesamt sechs Anträge wurden an die neue Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen in Bonn geschickt. „Das Verfahren ist gut angelaufen“, konstatierte Bischof Jung und betonte, dass die dafür notwendigen Mittel im Bistum aus dem Bischöflichen Stuhl und nicht aus Kirchensteuermitteln bestritten werden. Nähere Informationen im Internet unter https://www.bistum-wuerzburg.de/seelsorge-hilfe-beratung/missbrauch/.

mh (POW)

(0621/0120; E-Mail voraus)

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