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Aus Klerikerstand entlassen

Papst Franziskus entzieht 58-Jährigem alle Rechte und Pflichten eines Priesters

Rom/Würzburg/Oradea Mare (POW) Papst Franziskus hat einen Ruhestandspriester der rumänischen griechisch-katholischen Diözese Oradea Mare wegen sexuellen Missbrauchs aus dem Klerikerstand entlassen. Der 58-Jährige W. V. war mehrere Jahre in der Diözese Würzburg tätig. Ihm sind mit der Entscheidung des Papstes alle Rechte und Pflichten entzogen, die mit dem Klerikerstand verbunden sind. Das Schreiben der römischen Kongregation für die Glaubenslehre wurde Bischof Dr. Franz Jung über die Apostolische Nuntiatur in Berlin am 15. Januar 2020 zugestellt. Generalvikar Thomas Keßler und Offizial Dr. Stefan Rambacher eröffneten V. die Entscheidung am Montag, 20. Januar 2020, im Bischöflichen Ordinariat Würzburg. Damit ist die Entscheidung des Papstes rechtswirksam. Gegen den Ausschluss aus dem Klerikerstand ist kein Rechtsmittel mehr möglich. Die Diözese Würzburg bedauert zutiefst das schwere Leid, das durch V. Opfern und deren Familien widerfahren ist. Sie verurteilt in aller Deutlichkeit das Verhalten.

Der laut Weiheurkunde griechisch-katholisch geweihte Priester war von 2000 bis 2002 als Pfarradministrator im Bistum Würzburg tätig. Während dieser Tätigkeit beging er im Jahr 2002 einen sexuellen Missbrauch in zwei sachlich zusammentreffenden Fällen zum Nachteil eines seinerzeit elfjährigen Jungen. Mit rechtskräftigem Strafbefehl eines Amtsgerichts wurde er in Folge zu zehn Monaten Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Zudem untersagte die Glaubenskongregation 2002 einen Einsatz V.s in der ordentlichen Seelsorge. 2017 erhielt das Bistum Würzburg einen neuen Hinweis auf einen sexuellen Missbrauch in den 1990er Jahren in einem österreichischen Kloster, den er schließlich im Gespräch gegenüber Generalvikar Thomas Keßler gestand. Am 8. Juni 2017 zeigte die Diözese Würzburg diesen Fall bei der Staatsanwaltschaft Würzburg an, die den Vorgang an die zuständige Staatsanwaltschaft Korneuburg (Österreich) abgab. Dort wurde das Ermittlungsverfahren am 26. Januar 2018 nach der österreichischen Strafprozessordnung eingestellt. Außerdem bekam das Bistum 2018 Kenntnis davon, dass V. im Ehrenamt Unterricht gegeben habe und es dabei zu Kontakt mit Minderjährigen gekommen sei. Schließlich kam Anfang 2019 ein weiterer Missbrauchsverdacht aus den 1980er Jahren gegen V. auf. Bischof Dr. Franz Jung legte schließlich der Glaubenskongregation in Rom eine umfangreiche Dokumentation zu V. vor und bat um dessen Entlassung aus dem Klerikerstand. Papst Franziskus entschied am 5. Dezember 2019, V. aus dem Klerikerstand zu entlassen.

(0420/0094; E-Mail voraus)