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Bedarf nach tridentinischen Messen erheben

Bischof Dr. Friedhelm Hofmann sendet Brief zum neuen päpstlichen Schreiben „Summorum Pontificum“ an Priester – Gemeindegottesdienste weiterhin in der ordentlichen Form des römischen Ritus’ – Warnung vor Streit und Zwietracht

Würzburg (POW) Bischof Dr. Friedhelm Hofmann will bis 14. September 2007 den Bedarf nach Messfeiern im tridentinischen Ritus im Bistum Würzburg erheben, um dann adäquat reagieren zu können. Das geht aus seinem am Samstag, 7. Juli, an alle Priester des Bistums Würzburg versandten Brief hervor, in dem er persönlich über das kurz zuvor veröffentlichte Motu Proprio „Summorum Pontificum“ von Papst Benedikt XVI. informiert. Mit seinem Apostolischen Schreiben eröffnet der Papst ab 14. September 2007, dem Fest Kreuzerhöhung, weitere Möglichkeiten der Verwendung des alten Ritus’ nach dem Messbuch von 1962.

Bischof Hofmann macht in seinem Brief deutlich, dass es Papst Benedikt ein Anliegen sei, denen entgegen zu kommen, die sich nach wie vor im vorkonziliaren Ritus beheimatet fühlten. Gleichzeitig mahnt der Bischof von Würzburg: „Auf keinen Fall darf die pastorale Sorge um eine bestimmte und begrenzte Gruppe von Gläubigen in der Gemeinde dazu führen, dass die legitimen Anliegen der Gesamtgemeinde zu kurz kommen oder gar Streit und Zwietracht entstehen.“ Da der Papst den tridentinischen Ritus als außerordentlichen Ritus dem römischen ordentlichen Ritus der nachkonziliaren Liturgiereform an die Seite stelle, bittet der Bischof darum, grundsätzlich zu beachten: „Die Feier der Gemeindegottesdienste erfolgt prinzipiell weiterhin in der ordentlichen Form des römischen Ritus’ und damit mit den erneuerten liturgischen Büchern.“ Der Priester dürfe in der Gemeindemesse nicht von sich aus den ordentlichen Ritus der nachkonziliaren Liturgie durch den außerordentlichen ersetzen.

Verstärkend und erklärend verweist der Bischof auf einige Bestimmungen des päpstlichen Schreibens. Um den Ritus von 1962 verwenden zu können, müsse eine feste Gruppe von Mitgliedern der jeweiligen Gemeinde mit dem entsprechenden Wunsch an den Pfarrer herantreten. Finde eine Messe im Ritus von 1962 als Gemeindemesse statt, sei sie rechtzeitig vorher in der Gemeinde anzukündigen. Da es nur geeigneten Priestern erlaubt sei, die Messe im tridentinischen Ritus mit der Gemeinde zu feiern, kämen sicher nicht alle Priester des Bistums Würzburg für diese Aufgabe in Frage. Priester, die im außerordentlichen Ritus feiern wollten, sollten erfahren und in den Ritus eingeführt sein. Nur in Ausnahmefällen solle ein Priester eine tridentinische Messe ohne Gemeinde feiern. Das sei nur an Werktagen möglich. „Es darf dafür keine Messfeier mit der Gemeinde ausfallen.“

Zusätzlich zur Erhebung des Bedarfs nach tridentinischen Messen im Bistum Würzburg will der Bischof in Absprache mit dem Allgemeinen Geistlichen Rat und den Dekanen auch klären, wie groß die Gruppe sein müsse, die um die Feier im Ritus von 1962 erfolgreich bitten könne. „Ebenfalls gilt es noch klarer festzulegen, welche Voraussetzungen ein Priester vorweisen muss, um den Feiern im alten Ritus vorzustehen.“ Abschließend weist der Bischof auf das persönliche Begleitschreiben des Papstes zum Motu Proprio hin. Darin gehe es Benedikt XVI. um eine größere Sensibilisierung für die spirituelle Tiefe und Dichte der nachkonziliaren Liturgie. „Diesem Wunsch möchte ich mich anschließen. Versuchen wir unsere Gottesdienste mit einer solchen spirituellen Tiefe zu feiern, dass die Gottesgegenwart und die Heilszusage Gottes für die Mitfeiernden erfahrbar werden können“, schreibt der Bischof.

In Würzburg finden derzeit jeweils am 2. und 3. Samstag eines Monats am späten Nachmittag Messen im tridentinischen Ritus in der Hofkirche der Residenz statt. Zwischen 25 und 50 Gläubige aus dem Bistum Würzburg nehmen regelmäßig an diesen Gottesdiensten teil. Bischof Dr. Paul-Werner Scheele und später Bischof Hofmann haben für diese Messfeier im tridentinischen Ritus eigens ältere Priester beauftragt, die mit der Liturgie von 1962 noch aus ihren frühen Priesterjahren vertraut sind.

(2807/1005; E-Mail voraus)

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