Ab Montag, 4. Mai, sind nach Erlass der Bayerischen Landesregierung öffentliche Gottesdienste trotz der Corona-Pandemie wieder möglich. „Gestuftes Verfahren heißt dabei im Besonderen, in einer ersten Phase öffentlicher Gottesdienste auf die Feier der Eucharistie zu verzichten und sich auf Wort-Gottes-Feiern und andere nichteucharistische Gottesdienstformen zu beschränken“, schreibt der Bischof am Freitag, 1. Mai, in einem Brief an die Gläubigen im Bistum Würzburg. Die kommenden Wochen würden zeigen, ob es gelinge, „die aufwendigen Rahmenbedingungen gut zu erfüllen, die für die Feier öffentlicher Gottesdienste gegeben sein müssen“. Bis Christi Himmelfahrt will der Bischof ein Fazit ziehen, um über eine weitergehende Öffnung zu entscheiden. „Ich bin zuversichtlich, dass wir dann bald wieder zur gewohnten Ordnung zurückfinden. Bis dahin bitte ich Sie um Geduld und um Verständnis für diese Entscheidung, die ich nicht leichtfertig getroffen habe, sondern nach umfassendem Abwägen aller Aspekte in dieser komplexen Situation.“
(1920/0508; E-Mail voraus)