Zugleich versetzte er ihn in den dauernden Ruhestand. Der Diözese Würzburg waren die Vorwürfe am 3. Juli 2021 bekannt geworden. Bereits vorher waren die Vorwürfe bei der Polizei angezeigt worden. Bis zur Klärung des Sachverhalts hatte ihm Bischof Jung am 7. Juli 2021 die Ausübung des priesterlichen Dienstes verboten. Gleichzeitig hatte der Bischof eine kirchenrechtliche Voruntersuchung angeordnet. Generalvikar Dr. Jürgen Vorndran und die Prozesskoordinatoren der Diözese Würzburg hatten am 15. Juli 2021 das Team der Hauptamtlichen sowie Ehrenamtliche aus den Gemeinden, in denen der Priester tätig war, zeitgleich zur Veröffentlichung der Pressemitteilung des Bistums informiert. Die Gemeinden des Pastoralen Raums waren darüber hinaus im Auftrag des Generalvikars auf der Homepage des Pastoralen Raums und im Pfarrbrief des Pastoralen Raums informiert worden. Das staatliche Ermittlungsverfahren war im November 2021 eingestellt worden. Die kirchenrechtliche Voruntersuchung war im März 2022 abgeschlossen und das Ergebnis an die Kongregation für die Glaubenslehre nach Rom gemeldet worden. Nach eingehender Prüfung der Unterlagen hatte die Glaubenskongregation die weitere Entscheidung dem Bischof von Würzburg anheimgestellt.
(2822/0821; E-Mail voraus)