Die Erklärung versteht sich „als notwendige Ergänzung und Weiterentwicklung der etablierten Maßnahmen und gegenwärtig bereits beschlossenen und laufenden Prozesse zur Aufklärung, Prävention, Anerkennung und Analyse von sexuellem Missbrauch im Raum der katholischen Kirche in Deutschland“. In der Erklärung ist unter anderem festgehalten, dass die Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs „genuine Aufgabe“ des jeweiligen Ortsbischofs ist. „Aufgrund dieser Verantwortung verpflichtet sich der Ortsordinarius zur Gewährleistung einer Aufarbeitung, die unabhängig erfolgt und über deren Ablauf und Ergebnisse Transparenz hergestellt wird. Gleiches gilt für eine verbindliche und institutionalisierte Beteiligung Betroffener, ohne die wirkliche Aufarbeitung nicht möglich ist“, heißt es in dem Dokument. Wie Bischof Jung betonte, seien mit der Etablierung von Betroffenenbeirat und Unabhängiger Aufarbeitungskommission sowie dem Start eines unabhängigen Forschungsprojekts der Universität Würzburg für das Bistum Würzburg alle erforderlichen Rahmenbedingungen geschaffen. Die vom Bischof genannten Projekte und Verfahren werden zunächst für die Dauer von sechs Jahren oder bis ein Jahr nach Vorlage des Abschlussberichts, beginnend mit der Gegenzeichnung durch den Bischof, eingerichtet.
(3921/0938; E-Mail voraus)
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