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Bischof untersagt Ruhestandspfarrer alle priesterlichen Dienste

Würzburg/Bad Kissingen (POW) Bischof Dr. Friedhelm Hofmann hat dem Ruhestandspfarrer Heinrich M. (80) per Dekret die Ausübung aller priesterlichen Dienste untersagt.

Außerdem muss M. das bisher von ihm bewohnte Pfarrhaus im Landkreis Bad Kissingen räumen. Auch der Aufenthalt in den Pfarreien des Dekanats Bad Kissingen wird ihm untersagt. Diese Entscheidung des Bischofs teilte Generalvikar Thomas Keßler mit einem Schreiben vom 6. Juni 2016 Dekan Stephan Hartmann (Burkardroth) sowie Pfarrer Gerd Greier (Bad Kissingen) mit. Diese werden die Seelsorgekonferenz im Dekanat informieren. Gegen M. läuft seit 11. November 2015 eine kirchenrechtliche Voruntersuchung. M. wird vorgeworfen, vor mehr als 40 Jahren während seines Wirkens in Polen eine Minderjährige über mehrere Jahre hinweg sexuell missbraucht zu haben. Professor Dr. Klaus Laubenthal, Missbrauchsbeauftragter in der Diözese Würzburg, berichtete in seinem am 19. März 2016 von der Pressestelle der Diözese Würzburg veröffentlichten Jahresbericht, dass M. ihm gegenüber den mitgeteilten Vorwurf weitgehend eingeräumt und sich für sein Verhalten entschuldigt habe. Seitens des Missbrauchsbeauftragten war damit die ihm obliegende Plausibilitätsprüfung abgeschlossen. Den Vorwurf habe er dann Bischof Hofmann und Generalvikar Keßler mitgeteilt, die in Folge zusätzlich eine kirchliche Voruntersuchung gemäß der kirchenrechtlichen Vorgaben einleiteten. Diese steht derzeit kurz vor dem Abschluss. Das Ergebnis wird dann zur Prüfung an die römische Glaubenskongregation weitergeleitet. Der Priester hat sich bei den staatlichen Behörden selbst angezeigt. In der betroffenen Pfarreiengemeinschaft fand am Montag, 9. Mai, ein Gespräch von Vertretern der kirchlichen Gremien und Pfarreien mit Generalvikar Thomas Keßler, Diözesanrichter Klaus Schmalzl und Schwester Dagmar Fasel, Präventionsbeauftragte der Diözese Würzburg, statt.

(2416/0679); E-Mail voraus)