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Bischofsernennung in Bayern

(POW) Für das Bistum Würzburg gilt bei der Bischofsernennung das Bayerische Konkordat von 1924. Die bayerischen Domkapitulare und die von Speyer haben demnach das Recht, eine Liste mit geeigneten Bischofskandidaten unmittelbar „nach Erledigung des Bischöflichen Stuhls“ zu erstellen.

Das Domkapitel übermittelt die Liste dem Apostolischen Nuntius, der Informationen über die vorgeschlagenen Kandidaten bei verschiedenen Personen seiner Wahl – Priester und Laien – einholt und dann kommentiert nach Rom weiterleitet. Dieser Vorgang kann mehrere Monate dauern. Darüber hinaus reichen die bayerischen Domkapitel sowie die Bischöfe der Freisinger Bischofskonferenz, zu der auch das Bistum Speyer aus historischen Gründen gehört, alle drei Jahre eine Liste mit geeigneten Kandidaten für das Bischofsamt beim Apostolischen Stuhl ein. Im Vatikan ist dann die Bischofskongregation für die Bischofsernennung zuständig. Da Bayern Konkordatsland ist, ist auch das vatikanische Staatssekretariat am Auswahlverfahren beteiligt. Am Ende des Verfahrens bekommt der Papst die Vorschläge vorgelegt. Er hat dann die volle Freiheit, aus den vorliegenden Listen einen geeigneten Bischof auszuwählen und zu ernennen. Hat sich der Papst für einen Kandidaten entschieden, holt der Nuntius die Zustimmung des vom Papst vorgeschlagenen Bischofs ein. Vor der Veröffentlichung der Ernennungsbulle ist der Heilige Stuhl in Bayern verpflichtet, sich bei der Staatsregierung zu vergewissern, dass gegen den Kandidaten keine Bedenken politischer Art bestehen. Die Ernennung selbst wird dann zeitgleich mittags um 12 Uhr in Rom und im betroffenen Bistum bekannt gegeben. Bis zur Amtsübernahme des neuen Bischofs leitet weiterhin der Diözesanadministrator das Bistum Würzburg.

(0818/0185; E-Mail voraus)