Münsterschwarzach (POW) Kritik an unangemeldet durchgeführten Überwachungen von Alten- und Pflegeheimen in Bayern übt der Caritasverband für die Diözese Würzburg. „Die Überwachung beeinträchtigt die betroffenen Einrichtungen erheblich in ihrem Ablauf. Es kommt vor, dass fünf bis sechs Prüfer der Heimaufsicht, vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) und dem Bezirk morgens um 8 Uhr vor der Tür stehen“, sagte Paul Greubel, Fachbereichsleiter für stationäre Altenhilfe beim Diözesancaritasverband, im Rahmen eines Fachtags zum Thema „Unangemeldete Heimbegehungen“ im Gästehaus der Abtei Münsterschwarzach.
Nach dem Heimgesetz können Prüfungen jederzeit angemeldet oder unangemeldet erfolgen, der Träger hat diese Maßnahme zu dulden. „Der Überwachungsauftrag der Heimaufsichtsbehörden wird von uns gar nicht in Frage gestellt. Es geht mehr um die Art und Weise der Prüfung und des Umgangs miteinander“, erläuterte Greubel. „Zu befürchten ist, dass die Abstimmung der Prüfung zwischen den Beteiligten zukünftig noch schwieriger wird, wenn die Heimaufsicht für einen und der MDK für zwei weitere Tage ins Haus kommt.“
45 Leiterinnen und Leiter unterfränkischer Caritas-Einrichtungen und verantwortliche Pflegedienstleitungen ließen sich bei dem Fachtag umfassend über die Aufgaben und Rolle der Heimaufsicht informieren. Der Karlstädter Rechtsanwalt Bernd Schubert erläuterte die Grundzüge des Heimgesetzes. „Neben der Überwachung spielt auch die Beratung durch die zuständigen Behörden und die Beratung bei Mängeln eine große Rolle. Bei einer Mängelfeststellung soll die zuständige Behörde zunächst den Träger beraten, wie sie abgestellt werden können.“ Das verdeutliche den Informations- und Beratungsauftrag der Prüfer und unterstreiche den Grundsatz „Beratung vor Überwachung“.
Christian Müller, Referent im Bayerischen Sozialministerium für den Vollzug des Heimgesetzes, erläuterte die Rolle der Heimaufsicht im Spannungsfeld der Erwartungen von Bewohnern und Angehörigen auf der einen und Einrichtungen auf der anderen Seite. Der Ministerialbeamte äußerte zwar Verständnis über den Ärger nicht angekündigter Begehungen, bat die Leitungskräfte aber auch, darüber nicht den eigentlichen Zweck des Gesetzes aus dem Auge zu verlieren. Das Regelwerk schütze vor allem alte Menschen und ihre Selbstbestimmung in stationären Einrichtungen. Niemand wolle hingegen die Selbstständigkeit oder Pluralität der Träger in Frage stellen. „Ein reales Bild über die Situation in den Häusern gibt es nur, wenn jederzeit unangemeldet geprüft werden kann.“
Von persönlichen Erfahrungen bei den Prüfungen berichteten Renate Winheim und Dieter Adlfinger, Mitarbeiter der Heimaufsicht im Landkreis Main-Spessart und in der Stadt Schweinfurt. „Auch wir erleben des Öfteren, dass wir nicht willkommen sind und Vorbehalte uns gegenüber im Raum stehen. Wir prüfen aber im Auftrag des Gesetzgebers und tun dies entsprechend der gesetzlichen Vorgabe.“
Am Ende übergab Paul Greubel Christian Müller eine Wunschliste für seine oberste Dienstherrin, Sozialministerin Christa Stewens. Sollte sie diese lesen, wird sie darin Wünsche der Heimleitungen über die Ankündigung und zum Umfang unangemeldeter Prüfung, zur personellen Ausgewogenheit der Begehung und zur zeitlichen Erstellung des Prüfberichtes finden. Alle Beteiligten waren sich darin einig, dass bei Prüfungen die Kooperation und der Kontakt zwischen Prüfern und Einrichtungen gesucht werden müsse.
bd/lh (Caritas)
(2806/1009; E-Mail voraus)
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