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Dekrete des Bischofs bestätigt

Römisches Dikasterium für die Kleriker weist Beschwerden von Diakon Reinhold Glaser und dessen Anwalt zurück – Suspendierung wirksam

Rom/Würzburg (POW) Die Auseinandersetzung zwischen Diakon Reinhold Glaser (Mömbris) und dem Bistum Würzburg sorgt seit Monaten für Schlagzeilen und belastet massiv die Seelsorge im Pastoralen Raum Kahlgrund. Jetzt liegt die Antwort aus Rom zu den kirchenrechtlichen Streitpunkten vor. Demnach weist das römische Dikasterium für die Kleriker mit Schreiben vom 28. Oktober 2023 alle hierarchischen Beschwerden von Diakon Glaser und dessen Anwalt zurück und bestätigt gleichzeitig die von Bischof Dr. Franz Jung im Herbst 2022 und zu Jahresbeginn 2023 gegen Diakon Glaser erlassenen Dekrete. Als Grund für die Zurückweisung der Beschwerden nennt das Dikasterium sachliche und rechtliche Unbegründetheit.

Für Diakon Glaser bedeutet die römische Entscheidung, dass die von Bischof Jung zu Jahresbeginn 2023 ausgesprochene Suspendierung bestätigt wurde und damit wirksam ist. Diese verbietet Glaser alle Akte der mit der Diakonenweihe verbundenen Vollmachten und Dienste sowie die Ausübung seiner Rechte als Mitglied des Pfarrgemeinderats Mittlerer Kahlgrund. Weiter bestätigt Rom die bereits im Herbst 2022 vom Bischof gegenüber Glaser ausgesprochene Untersagung der Ausübung des Dienstes des Ständigen Diakons im Pastoralen Raum Kahlgrund sowie jede Einmischung in die Seelsorge des Pastoralen Raums. Bestätigt wird schließlich die Versetzung in den dauernden Ruhestand. Zur Gründung eines „Vereins für christliche Seelsorge in Freiheit“ betont das Dikasterium, dass sich Glaser damit ein weiteres Mal von der kirchlichen Gemeinschaft entfernt habe. Damit sei das Vertrauensverhältnis nachhaltig zerrüttet.

Seit 2022 war es zu anhaltenden Konflikten zwischen Glaser und Pfarrer Andreas Hartung sowie dem Pastoralteam des Pastoralen Raums Kahlgrund hinsichtlich Dienst und Verhalten des Diakons gekommen. Mehrfache Bemühungen um Vermittlung und Mediation, zuletzt auch durch Generalvikar Dr. Jürgen Vorndran, scheiterten. Folge waren mehrere Dekrete des Bischofs gegen den Diakon, denen sich von Glaser und dessen Rechtsanwalt beim römischen Dikasterium für die Kleriker eingereichte Beschwerden anschlossen. Mit dem Schreiben aus Rom vom 28. Oktober 2023 sind jetzt die Beschwerden Glasers und seines Rechtsanwalts zurückgewiesen und die Dekrete des Bischofs bestätigt.

4723/1274; E-Mail voraus)