Papst Franziskus hat erst kürzlich bei einer Ansprache für die Mitarbeiter der Vatikanischen Güterverwaltung den Satz geäußert: „Das Kirchenvermögen muss dienstbar gemacht werden.“ Ich möchte mich hier darauf beschränken, die Konsequenzen dieser Forderung für den Umgang mit finanziellen Mitteln in unserem Bistum aufzuzeigen. In diesem Bemühen um Offenheit und Transparenz brauchen wir nicht am Nullpunkt anzufangen, müssen aber bereits begonnene Maßnahmen erweitern und verstärken. „Dienstbares Kirchenvermögen“ verstehe ich unter drei Aspekten: Dienst an der aktuellen Pastoral, Dienst an den kommenden Generationen und Dienst an einer transparenten Kommunikation.
1. Dienst an der aktuellen Pastoral: Schon ein kurzer Blick auf den Bistumshaushalt lässt erkennen: Seelsorge hat Vorfahrt. Da Pastoral ein ganzheitlicher Dienst am Menschen ist, umfasst sie alle drei Grundbereiche des kirchlichen Handelns: Verkündigung, Liturgie und Diakonie. Personelle und finanzielle Ressourcen sind stets unter diesen Hauptaspekten zu sehen. Dabei darf „direkte“ Zuwendung, wie sie etwa in den Pfarreiengemeinschaften oder in den vielen kategorialen Begleitungsformen geschieht, nicht gegen die Verwaltungstätigkeit ausgespielt werden. Solange Verwaltung nicht in Bürokratie umschlägt, leistet sie einen wichtigen Dienst bei der differenzierten Umsetzung des kirchlichen Einsatzes für die Menschen. Gerade wenn dieser Dienst glaubwürdig sein soll, muss die Kirche selbst ein verlässlicher Dienstgeber für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sein; deshalb bin ich z.B. froh, dass der Prozess „Erneuern und Sparen“ seit mehr als zehn Jahren ohne betriebsbedingte Kündigungen im Bistumsbereich vonstatten geht, was auch für die Zukunft gelten soll. Dabei ist die Rolle der bisherigen Prioritätenkommission neu zu bedenken. Ausdrücklich danke ich in diesem Zusammenhang unserer Mitarbeitervertretung für die konstruktiv-kritische Kooperation.
2. Was den Dienst an den kommenden Generationen betrifft, möchte ich mich auf ein wichtiges Beispiel konzentrieren: In der aktuellen Diskussion um das kirchliche Finanzgebaren wird manchmal vorschnell kritisiert, das Kirchenvermögen müsste noch stärker für die direkte Linderung von aktuellen Notlagen verwendet werden. Natürlich sind Grenzziehungen im Einzelfall immer schwierig, aber gerade eine Institution wie die katholische Kirche, in der das einzelne Bistum immer auch in größeren weltkirchlichen Zusammenhängen steht, muss auch die Nachhaltigkeit der Vermögenswerte im Blick auf die kommenden Generationen im Auge haben. Dies hat z.B. zur Folge, dass die Finanzierung auch von aktuell notwendigen Hilfsprojekten aus Erträgen erfolgt, jedoch nicht aus dem Grundkapital des Bistumsvermögens, das ja als Sicherung künftiger Maßnahmen erhalten bleiben soll. Der frühere Erfurter Bischof Joachim Wanke hat es einmal so formuliert: „Wir brauchen in der Kirche sowohl den Blick auf die Nöte von heute wie auf die Armen von morgen.“ Generell gilt: Kirchlicher Umgang mit Finanzen und anderen Vermögenswerten ist also genauso dem Prinzip der zeitbezogenen Unmittelbarkeit wie der zukunftsorientierten Nachhaltigkeit verpflichtet. Ich bin froh, dass in unseren diözesanen Beratungsgremien – vom Domkapitel über den Priesterrat, den Pastoralrat und den Diözesanrat – diese Einsicht voll und ganz mitgetragen und vom Diözesansteuerausschuss in seinen Beschlüssen umgesetzt wird.
3. Dienst an einer transparenten Kommunikation: Wenn wir in unserer kirchlichen Verkündigung zu Recht gegen Gier und spekulative Geldgeschäfte auftreten, müssen jene, die kirchliches Vermögen verwalten, auch selbst ethisch verantwortet handeln. Billiger geht es nicht, sonst lässt sich verlorenes Vertrauen nicht zurückgewinnen. Ethisch verantwortet beinhaltet stets auch Transparenz. Dabei sind im kirchlichen Finanzbereich verschiedene Gremien hilfreich, die in ihrer Funktion einander stützen und ergänzen: Das Domkapitel als kirchenrechtliches Konsultorengremium des Bischofs versucht, pastorale Erfordernisse und finanzielle Ressourcen aufeinander abzustimmen. Der Diözesansteuerausschuss, der sich überwiegend aus gewählten Mitgliedern – darunter mehr Laien als Priestern – zusammensetzt, entscheidet über die Verwendung der Kirchensteuermittel. Der Vermögensverwaltungsrat, dem neben Bischof, Generalvikar, Finanzdirektor und seit einigen Jahren auch dem Weihbischof, derzeit zwei fachlich hoch qualifizierte Persönlichkeiten des Steuerausschusses angehören, soll den Blick auf das Ganze des Bistumsvermögens sichern und so seine Kontrollfunktion ausüben. Wichtig ist auch, dass seit langem sowohl der Diözesanhaushalt wie das gesamte Bistumsvermögen einer jährlichen Überprüfung durch eine externe, unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterzogen werden. Deutlich wird: Es gibt gerade im Blick auf die finanziellen Mittel und Vermögenswerte Strukturen der Transparenz, die sicher im einzelnen noch fortzuentwickeln sind (ich denke z.B. an eine personelle Verstärkung des Vermögensverwaltungsrates und an die Koppelung der jährlichen Präsentation des Bistumshaushalts mit Informationen über das Diözesanvermögen). Diese Transparenz muss stets von Kompetenz fachlicher und pastoraler Art getragen sein, damit – um noch einmal Papst Franziskus zu zitieren – das Kirchenvermögen wirklich auf Dauer den Menschen dienstbar bleibt.