Innerhalb von acht Tagen nach Eintritt der Sedisvakanz hat dann das Würzburger Domkapitel einen Diözesanadministrator zu wählen, der die Diözese Würzburg bis zur Amtsübernahme durch den neuen Bischof leitet. Die Wahl des Diözesanadministrators bedarf keiner Bestätigung von Rom. Nach dem Recht der lateinischen Kirche kann für die Aufgabe des Diözesanadministrators nur jemand gültig bestellt werden, der Priester ist, mindestens 35 Jahre alt ist und sich durch Wissen und Klugheit auszeichnet. Er ist verpflichtet, in der Diözese zu residieren und die Messe für das Gottesvolk der Diözese Würzburg zu feiern. Der Diözesanadministrator darf keine Grundsatzentscheidungen treffen, die im Bistum langfristige Änderungen bedeuten und damit den Nachfolger von Bischof Hofmann binden würden. Das Kirchenrecht schreibt: „Während der Sedisvakanz darf nichts verändert werden.“ Zur Unterstützung seiner Leitungstätigkeit kann der Diözesanadministrator einen Ständigen Vertreter berufen. Mit Beginn der Sedisvakanz erlischt die Amtsvollmacht von Generalvikar Thomas Keßler, da die Aufgabe des Generalvikars aufs Engste mit dem Bischof verbunden ist.
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