Außerdem ist er als „erster Liturge“ für die Spendung der Sakramente, vor allem Priesterweihe und Firmung, verantwortlich und beauftragt Priester und Diakone. Schließlich leitet ein Bischof seine Diözese im juristischen Sinn und repräsentiert sie. Bei allen Tätigkeiten soll er die Gläubigen zur Einheit zusammenzuführen. Er hat sich außerdem um die Ökumene sowie um Nichtchristen zu bemühen. Zudem soll er sich um Arme, Verfolgte und Leidende kümmern. Ein Bischof soll ein Beispiel der Heiligkeit geben in Liebe, Demut und Einfachheit des Lebens und die Heiligkeit der Gläubigen fördern.
Der Vorsteher eines Bistums ist nach katholischer Auffassung Mitglied im Kollegium aller Bischöfe, die an Stelle der Apostel wirken. An der Spitze steht der Papst als Bischof von Rom. Dabei handelt aber jeder Bischof nicht im Auftrag des Papstes, sondern im Auftrag Christi. Gleichwohl hat er in seinem Bistum die für die ganze Kirche geltende Ordnung zu fördern sowie Missbräuche zu verhindern. Die katholische Kirche legt besonderen Wert auf die „apostolische Sukzession“ der Bischöfe, das heißt auf die Nachfolge im Glauben der Apostel und Weihe durch andere Bischöfe. Diese sind selbst wiederum durch Handauflegung anderer legitimer Amtsträger in die Traditionskette eingegliedert; so lässt sich das Amt bis auf die Apostel zurückführen.
Das Zweite Vatikanische Konzil sagt über den Bischof in der Kirchenkonstitution „Lumen Gentium“: „Der Bischof von Rom ist als Nachfolger Petri das immerwährende, sichtbare Prinzip und Fundament für die Einheit der Vielheit von Bischöfen und Gläubigen. Die Einzelbischöfe hinwiederum sind sichtbares Prinzip und Fundament der Einheit in ihren Teilkirchen, die nach dem Bild der Gesamtkirche gestaltet sind. In ihnen und aus ihnen besteht die eine und einzige katholische Kirche. Daher stellen die Einzelbischöfe je ihre Kirche, alle zusammen aber in Einheit mit dem Papst die ganze Kirche im Band des Friedens, der Liebe und der Einheit dar. Die Bischöfe, die den Teilkirchen vorstehen, üben als einzelne ihr Hirtenamt über den ihnen anvertrauten Anteil des Gottesvolkes, nicht über andere Kirchen und nicht über die Gesamtkirche aus.“
(0818/0179; E-Mail voraus)