Dieser Missbrauch soll sich Anfang der 1990er Jahre in Österreich ereignet haben, wo der heute in der Diözese Würzburg lebende Priester als Mitglied einer Ordensgemeinschaft in einem Kloster tätig war. Erste Hinweise auf den angezeigten Vorfall waren in den vergangenen Wochen an das Bischöfliche Ordinariat Würzburg herangetragen worden. Nach eigenen Recherchen und der Konfrontation des Priesters mit dem Vorwurf erfolgte durch Generalvikar Thomas Keßler die Anzeige. Die Diözese Würzburg informierte unverzüglich die römische Glaubenskongregation von dem Vorfall.
Der 55-Jährige stammt nicht aus dem Bistum Würzburg und wurde 1996 in Rumänien zum Priester geweiht. 2000 kam er in das Bistum Würzburg. Für die Anstellung lagen unter anderem das Weihezeugnis des rumänischen Bischofs mit dessen positiver Beurteilung, ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag sowie eine ausführliche positive Beurteilung durch seine damalige Dienststelle in der Schweiz vor, in der der Priester von 1998 bis 2000 als Kaplan tätig war. Die Situation und die Erkenntnisse gaben damals keinen Anhaltspunkt, an einen vorherigen eventuellen Missbrauch zu denken. Der Priester war dann bis 2002 als Pfarradministrator im Bistum Würzburg eingesetzt. Dort kam es 2002 zu sexuellem Missbrauch, den der Priester selbst anzeigte. Der Bischof von Würzburg entpflichtete ihn daraufhin unverzüglich von seinen Aufgaben. Ein Amtsgericht verurteilte den Priester wegen dieses Tatgeschehens im Jahr 2002 unter anderem zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung. Weiter entschied damals die römische Glaubenskongregation, dass der Priester nach Abschluss einer Therapie „nicht wieder in der ordentlichen Seelsorge eingesetzt werden kann“. An diese Vorgabe hält sich die Diözese Würzburg bis heute und auch künftig. Der Ruhestandspriester ist nicht im Bistum Würzburg inkardiniert.
(2417/0619; E-Mail voraus)