Damit ist er Leiter der Pfarreiengemeinschaft „Sankt Martin Brend, Brendlorenzen“. Außerdem beauftragt der Bischof Keßler zur Mitarbeit im entstehenden Pastoralen Raum Bad Neustadt. Die Ernennung zum Pfarrer auf sechs Jahre erfolgt gemäß dem Allgemeinen Dekret der Deutschen Bischofskonferenz zu Canon 522 des Kirchlichen Gesetzbuchs (CIC). Demnach können Pfarrer für eine bestimmte Dauer ernannt werden, mindestens aber für sechs Jahre.
(3020/0749; E-Mail voraus)
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