Die Ernennung zum Pfarrer auf sechs Jahre erfolgt gemäß dem Allgemeinen Dekret der Deutschen Bischofskonferenz zu Canon 522 des Kirchlichen Gesetzbuchs (CIC). Demnach können Pfarrer für eine bestimmte Dauer ernannt werden, mindestens aber für sechs Jahre.
(0319/0076; E-Mail voraus)
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