Zuvor hatte die Kongregation für die Institute des gottgeweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens Kurian mit Dekret vom 3. Mai 2021 auf sein Ansuchen hin und mit Zustimmung des Provinzials der Kongregation der „Malabar Province of the Discalced Carmelites“ wie auch in Anbetracht der von Bischof Jung übermittelten Bereitschaft seiner Aufnahme ad experimentum in das Bistum Würzburg das Indult zum Austritt aus dem Karmelitenorden gewährt. Nach Ablauf einer Probezeit von fünf Jahren unter Entbindung von seinen Gelübden kann der Priester in die Diözese Würzburg inkardiniert werden, sofern dem nichts entgegensteht.
(2521/0566; E-Mail voraus)