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Ehe gescheitert – und dann?

Vortrag der Katholischen Akademie Domschule zum Thema Eheannullierung und Eheauflösung

Würzburg (POW) Über Eheannullierung und Eheauflösung als mögliche Wege in der katholischen Kirche referieren am Montag, 20. November, um 19.30 Uhr Offizial Domkapitular Dr. Stefan Rambacher, Leiter des kirchlichen Gerichts der Diözese Würzburg, und Diözesanrichter Klaus Schmalzl im Sankt Burkardushaus. Im Mittelpunkt des Vortrags der Katholischen Akademie Domschule stehen neben einer Begriffsklärung auch Informationen über mögliche Gründe für ein Verfahren am kirchlichen Gericht.

Im Jahr 2003 gab es bundesweit etwa 400.000 Eheschließungen und rund 200.000 Scheidungen. „Die hohe Zahl ist bedrückend, aber auch ein Indiz dafür, dass zu viele Ehen mit einer mangelhaften Voraussetzung, einer ungenügenden Vorbereitung, mit einer defizitären Einstellung zur Ehe als Lebensbund oder einer ungenügenden Ehereife geschlossen werden“, sagt Rambacher. Zugleich deute die hohe Scheidungsquote darauf hin, dass Ehen auch zu schnell aufgegeben würden, dass es vielen an Geduld und Willen fehle, Krisen und Schwierigkeiten auszuhalten und an ihnen zu wachsen. Angesichts dieses Befunds sei es nur gut, wenn die katholische Kirche das dramatisch hohe Scheitern von Ehen nicht einfach als Normalfall hinnehme, sondern am Gut einer das ganze Leben umfassenden Partnerschaft festhalte und dieses zu Bewusstsein bringe. Die Berufung zu einer unverbrüchlichen und treuen Liebe von Mann und Frau gelte es seitens der Kirche wach zu halten und zu schützen. Für die Kirche sei es eine Herausforderung, junge Menschen auf diese Berufung vorzubereiten.

Menschen, deren Ehen gescheitert seien, biete die Kirche verschiedene Hilfen an. „Sie täte den Menschen aber letztlich keinen guten Dienst, das Scheitern und die Scheidung von Ehen einfach fraglos zu akzeptieren und darüber hinweg zu sehen. Das frei gegebene und ernst gemeinte Jawort der Liebe muss binden, weil man nicht auf Probe leben und lieben kann“, betont Rambacher. Deshalb sei es der verantwortungsvollere und evangeliumsgemäßere Weg, wenn die Kirche angesichts gescheiterter Ehen frage, ob denn am Anfang der Ehe die notwendigen Voraussetzungen für eine wirkliche Ehe vorgelegen hätten oder nicht. Es gelte beispielsweise nach Ehewillen, Freiheit der Entscheidung und Ehereife zu fragen.

Als statistische Zahl für die Diözese Würzburg nennt Rambacher zirka 50 neu aufgenommene Eheverfahren pro Jahr in erster Instanz. Rund 30 Verfahren aus dem Erzbistum Bamberg kämen in zweiter Instanz dazu. Weiter gebe es pro Jahr zusätzlich fünf bis zehn Sonderverfahren, die in Rom zu entscheiden seien. Zwei Drittel der Nichtigkeitsgründe betreffen nach Angaben Rambachers den Ausschluss der Unauflöslichkeit der Ehe. Weitere Gründe seien der Ausschluss von Nachkommen, Zwang, Furcht, arglistige Täuschung und die psychische Eheunfähigkeit. Zirka zwei Drittel der Antragsteller möchten wieder eine neue kirchliche Ehe eingehen. Andere wollten in ihrem Gewissen die gescheiterte Ehe geklärt wissen.

(4606/1638)