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Erklärung der Diözese Würzburg, der Franziskanerinnen von Maria Stern und des Marienvereins Würzburg

Erklärung zu erneut erhobenen Vorwürfen von Frau Cornelia W.

Frau Cornelia W. erhebt nach Jahren erneut alte Vorwürfe, die schon beim ersten Mal vor vier Jahren einer gemeinsamen, sorgfältigen Nachprüfung nicht standhielten. Sie verbindet ihre Vorwürfe jetzt aber mit Geldforderungen in erheblicher Höhe und mit einer Klagedrohung. Im Schreiben ihres Anwalts Dr. jur. Christian Sailer aus Marktheidenfeld-Altfeld wiederholt sie dabei Vorwürfe zu angeblichen Vorgängen von vor vierzig Jahren. Sie betreffen angeblich die Zeit von 1964 bis 1972 „wegen jahrelangem sexuellen Missbrauchs, Verletzung und seelischer Entwürdigung im Marienheim Würzburg“.

Die Diözese Würzburg, die Franziskanerinnen von Maria Stern und der Marienverein Würzburg haben diese Vorwürfe von Anfang an sehr ernst genommen und gemeinsam mit Frau W. überprüft. Sie haben dies jetzt erneut jeweils für sich getan und sind auch weiterhin dazu bereit. Allerdings haben sich die Vorwürfe auch heute – wie damals schon – nicht bestätigt. Im Gegenteil finden sich die erheblichen Zweifel an der Richtigkeit der Angaben von Frau W. jedes Mal erneut bestätigt.

Erstmals im Jahre 2002 hatte sich Frau W. zwar an die Diözese Würzburg gewandt und auf einen 40 Jahre zurückliegenden, angeblichen sexuellen Missbrauch durch einen namentlich nicht bekannten Priester in den Jahren 1964 bis 1972 im Marienheim Würzburg hingewiesen. Trotz intensiver Bemühungen seitens der Diözese Würzburg konnten die Beschuldigungen aber nicht – auch nicht mit der Unterstützung von Frau W. – belegt werden. Weder konnte Frau W. den Tatort noch den Täter identifizieren. Im Gegenteil erwiesen sich ihre Angaben in allen wesentlichen Punkten als widerlegt und falsch.

Die Diözese Würzburg entschied sich 2004 dennoch dafür, Frau W. in deren erkennbarer Notlage zu helfen und sie aus karitativen Gründen vor allem zur schulischen Fortbildung mit einem Aufwand von rund 15.000 Euro zu unterstützen. Dass Kinder in einer Gruppe des Marienheims in der damaligen Zeit körperliche Strafen erfuhren, hatten die Franziskanerinnen von Maria Stern mit einer Erklärung vom 16. Oktober 2004 zutiefst bedauert.

Diözese, Franziskanerinnen und der Marienverein müssen die weitergehenden, jetzigen Vorwürfe daher sämtlich und mit Nachdruck zurückweisen. Sie haben ihrerseits einen Anwalt mit ihrer Vertretung beauftragt und auch zu Erklärungen in dieser Sache bevollmächtigt. Etwaige Anfragen sind deshalb ab sofort ausschließlich an Rechtsanwalt Dr. Günter Paul, Untermainanlage 1, 60329 Frankfurt/Main, Telefon 069/96236171, zu richten.

(2906/1044)