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Glücksspielsucht

(POW) Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat 1992 eine bis heute gültige Definition des Begriffs „Glücksspielsucht“ herausgegeben: „Glücksspielsucht besteht in häufig wiederholtem episodenhaftem Glücksspiel, das die Lebensführung der betroffenen Person beherrscht und zum Verfall der sozialen, beruflichen, materiellen und familiären Werte führt.“ Über die genaue Zahl der Glücksspielsüchtigen in Deutschland gibt es keine genauen Angaben. Die Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern verweist auf drei Studien aus den Jahren 2007 und 2008. Demnach liegt die Zahl der pathologischen, also zwanghaften Glücksspieler in Deutschland zwischen 100.000 und 290.000. Für Bayern schätzt die Landesstelle die Zahl der pathologischen Glücksspieler auf 16.000 bis 44.000. Drei Viertel aller zwanghaften Glücksspieler sind süchtig nach Geldspielautomaten, wie sie vor allem in Gaststätten und Spielhallen zu finden sind. 2007 wurden in Deutschland durch alle Glücksspiele (ausgenommen ausländische Anbieter) 27,99 Milliarden Euro umgesetzt. In Deutschland stehen insgesamt fast 130.000 Glücksspielautomaten in Gaststätten und Spielhallen. In Bayern gibt es rund 900 Spielhallenstandorte mit insgesamt 14.000 Geldspielautomaten (alle Angaben nach: Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern). Kontakt zur Caritas-Beratungsstelle Glücksspielsucht: Friedrich-Spee-Haus, Röntgenring 3, 97070 Würzburg, Telefon 0931/38658300, E-Mail psb.sucht@caritas-wuerzburg.de.

(0310/0088; E-Mail voraus)

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