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Jahresauftakt-Pressekonferenz 2020

Im Bau befindliche Baumaßnahmen fertigstellen

Diözese Würzburg plant 27,4 Millionen Euro für Baumaßnahmen an Gotteshäusern, Pfarrheimen, Bildungshäusern, Schulen und Kindertagesstätten – Auswirkungen des Bau-Moratoriums für 2021 erwartet – Erfassung und Bewertung der Gebäude in Würzburg gestartet

Würzburg (POW) Rund 27,4 Millionen Euro plant die Diözese Würzburg im Jahr 2020 für die Erneuerung und Instandhaltung von Gotteshäusern und kirchlich genutzten Gebäuden sowie Schulen und Kindertagesstätten in ganz Unterfranken ein. Das teilte stellvertretender Bischöflicher Finanzdirektor Andreas Hammer bei der Pressekonferenz zum Jahresauftakt am Mittwoch, 5. Februar, im Medienhaus der Diözese Würzburg mit. Damit verwendet das Bistum 12,33 Prozent des Gesamthaushalts für Baumaßnahmen. Im Jahr 2019 hatte das Bistum rund 31,7 Millionen Euro für Baumaßnahmen in den Haushaltsplan eingestellt, das entsprach rund 14,3 Prozent des Gesamthaushalts.

Das aktuelle Bau-Moratorium könne sich im Haushaltsplan 2020 noch nicht substanziell auswirken. „Wir erwarten frühestens ab dem Haushaltsjahr 2021 spürbare finanzielle Auswirkungen als Entlastung für den Diözesanhaushalt. Bauprojekte erstrecken sich regelmäßig über mehrere Jahre. Der aktuelle Haushaltsplan sieht daher Ausgaben für bereits abgeschlossene und laufende Vorhaben vor, die zu Ende gebracht werden müssen“, sagte Hammer. Generalvikar Thomas Keßler führte bei der Pressekonferenz weiter aus, dass bis 2022 durch die Diözesanbaukommission nur noch Notmaßnahmen und Maßnahmen aufgrund von staatlichen und behördlichen Auflagen zum Aufrechterhalten der Betriebserlaubnis genehmigt würden. „Die Zeit des Moratoriums soll genutzt werden, um die Erfassung und Bewertung der Gebäude auch im Blick auf die Schwerpunktsetzung der künftigen pastoralen Strukturen durchzuführen“, erläuterte er. Die Erfassung der Gebäude sei im Dekanat Würzburg-Stadt gestartet.

„Dass dieses Moratorium Gemeinden schmerzt, ist verständlich. Aber es führt kein Weg daran vorbei. Die Finanzsituation des Bistums fordert eine solche Maßnahme“, betonte Keßler. Einzelne Bauprojekte seien derzeit auf die Zeit nach 2022 verschoben, jedoch nicht abgelehnt. Der Generalvikar bat um Verständnis für die Maßnahmen. „Wir fahren langsamer. Wir müssen nach der Gebäudeerfassung genau festlegen, was in den Gemeinden benötigt wird, was künftig saniert wird und wo wir uns von Immobilien trennen müssen. Ich bin überzeugt, dass uns eine Verschlankung fitter und freier macht für unsere Kernaufgabe, die Verkündigung des Evangeliums.“ Zugleich versicherte er, dass alle Entscheidungen gemeinsam mit den vor Ort verantwortlichen Gremien getroffen würden.

Rund 14,8 Millionen Euro der Ausgaben für Bauprojekte kommen nach den Worten des stellvertretenden Finanzdirektors den Kirchenstiftungen vor Ort als Träger der Gotteshäuser und sonstigen der Seelsorge dienenden Gebäuden zugute. Als Beispiele dafür nannte Hammer das sozial-karitative Zentrum Sankt Anton in Schweinfurt, die Gotteshäuser in Sand am Main und in Gelchsheim sowie das Pfarrheim in Retzstadt (siehe eigene POW-Berichte).

Darüber hinaus würden Baumaßnahmen für Kindertagesstätten und Kindergärten mit 4,5 Millionen Euro gefördert. Für Bauvorhaben des Diözesan-Caritasverbandes gewährt die Diözese einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 1,5 Millionen Euro. 6,6 Millionen Euro werden im Haushalt für Bauvorhaben auf Diözesanebene zur Verfügung gestellt, in erster Linie für das Matthias-Ehrenfried-Haus in Würzburg in Höhe von 4,5 Millionen Euro sowie in Höhe von 1,3 Millionen Euro für kirchliche Schulen.

Bau-Moratorium

Zum 1. August 2019 ist in der Diözese Würzburg ein befristetes Bau-Moratorium in Kraft getreten. Mit der Einführung des Bau-Moratoriums sind bis 2022 Baumaßnahmen grundsätzlich nur dann genehmigungsfähig, wenn und soweit diese zur Abwehr von Gefahren für Leib und Leben erforderlich sind. Für alle notwendigen Baumaßnahmen der Diözese sowie der katholischen Kirchen- und Pfründestiftungen gilt in der Zeit des Moratoriums eine Kostenobergrenze von 15.000 Euro. Baukostenzuschüsse der Diözese Würzburg für kirchliche Rechtsträger wie beispielsweise die Emeritenanstalt, das Domkapitel oder Ordensgemeinschaften sowie für Kirchen- und Pfründestiftungen betragen 20 Prozent der Brutto-Gesamtkosten, höchstens jedoch 3000 Euro. Bei Baumaßnahmen, die aufgrund von staatlichen beziehungsweise behördlichen Auflagen zur Aufrechterhaltung der Betriebserlaubnis oder der Nutzung zwingend erforderlich sind, kann nach einer umfassenden fachlichen Einzelfallprüfung von der Kostenobergrenze abgesehen werden.

(0620/0156; E-Mail voraus)

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