Würzburg (POW) Im vergangenen Jahr hat die Zahl der Frauen und Männer, die bisher im Bistum Würzburg die Ausbildung zu ehrenamtlichen Gottesdienstbeauftragten absolviert haben, die Gesamtzahl von 2000 Personen erreicht. Rund 1100 davon sind aktuell im Dienst. Sie leiten Wort-Gottes-Feiern, aber auch viele andere liturgische Feiern wie Andachten, Segens- und mancherorts auch Begräbnisfeiern. „Mehr und mehr sorgen Gottesdienstbeauftragte auch für eine qualitative Sicherung der Liturgie in den Pfarreiengemeinschaften und den sich bildenden Pastoralen Räume. Als Mitglieder von Liturgiekreisen und anderer Räte gestalten sie den Jahreslauf mit“, erklärt Pastoralreferent Bernhard Hopf, Referent für Liturgie und liturgische Bildung.
Gottesdienstbeauftragte, oder wie sie früher genannt wurden Wortgottesdienstleiterinnen und -leiter, sind eine Frucht des Zweiten Vatikanischen Konzils und der Würzburger Synode. Nach dem Konzil (1962 bis 1965) wurde die Liturgie der katholischen Kirche neu geordnet. Dabei wurde auch die Wort-Gottes-Feier als ergänzende liturgische Form für die Gemeinden empfohlen. Bischof Josef Stangl führte nach der Synode 1978 die Wort-Gottes-Feier auch für die Diözese Würzburg ein. Damit verbunden war der Dienst des/der Gottesdienstbeauftragten. Allerdings ließ der sich abzeichnende Priestermangel diese liturgische Form gleich zu einer Art „Ersatzliturgie“ für nicht mehr stattfindende Messfeiern werden. „Bis heute haftet der Wort-Gottes-Feier dieses Stigma an, und vielen fällt es schwer, die Wort-Gottes-Feier als eigenständige Gottesdienstform zu sehen. Damals ging man ganz selbstverständlich davon aus, dass mit der Feier eine Kommunionspendung verbunden wurde“, sagt Hopf.
Mit Domkapitular Josef Pretscher wurde ein Verantwortlicher gefunden, der mit viel Herzblut daran ging, Ausbildungskurse für Ehrenamtliche zu konzipieren, die sie zur Leitung der neuen Gottesdienstformen befähigten. „Dabei griff er auf die bereits bestehenden Lehrbriefe von ‚Theologie und Liturgie im Fernkurs‘ zurück und kreierte einen Kurs, der nahe am Fernstudium war“, sagt Hopf. Frauen und Männer wurden gesucht und auch gleich in großer Zahl gefunden, die im Eigenstudium elf Lehrbriefe durcharbeiten mussten. Nach jedem Lehrbrief traf man sich mit einem Mentor, der zu dieser Zeit ausschließlich aus der Priesterschaft stammte, um das Studierte im Gespräch zu vertiefen und für die praktische Leitung von Gottesdiensten umzusetzen. „Die Kurse waren geprägt von der Theologie der Liturgie, die zumeist an Abenden nach der Lektüre der Lehrbriefe besprochen wurde. Zwei Arbeitstage, einer zum Rollenbuch der Gemeinde, dem Gotteslob, und einer mit rhetorischen Elementen, vervollständigten das Ausbildungsprogramm“, erklärt Hopf.
An den ersten Kursen nahmen bis zu 30 Personen teil. „Die Euphorie der Kursteilnehmer beflügelte das liturgische Leben. Denn mit dem Hintergrundwissen konnten sich die Frauen und Männer in ihren Gemeinden in eine konkrete Form der tätigen Teilnahme an der Liturgie, wie sie vom Konzil gefordert war, einbringen“, erklärt Hopf. Nach Abschluss des Kurses wurden die Männer und Frauen bischöflich beauftragt, erstmals im Jahr 1980. Bis 1988 übernahm diese Aufgabe Weihbischof Alfons Kempf, der zusammen mit Domkapitular Pretscher in einer Messfeier die Urkunde überreichte, mit der sie als Wortgottesdienstleiter beauftragt wurden.
„Leider wurden in diesen Jahren auch viele Frauen und Männer ausgebildet, die nie zum Einsatz kamen“, bedauert Hopf. Das lag unter anderem daran, dass sich der Priestermangel nicht so schnell auswirkte wie zunächst vermutet wurde. „Zum andern ließ sich das gottesdienstliche Leben der Gemeinden nicht so schnell erneuern. Viele taten sich schwer mit Laien im liturgischen Leitungsdienst. Manche Gottesdienstbeauftragten zogen sich enttäuscht zurück, andere arbeiteten in anderen liturgischen Diensten in der Gemeinde weiter.“
Nachdem Helmut Bauer 1988 Weihbischof und auch Bischofsvikar für Liturgie wurde, übernahm er zunächst mit Domkapitular Pretscher, später mit Hopf die Beauftragungsfeiern. In dieser Zeit entwickelte sich der Ausbildungsgang weiter. Zu den einzelnen Arbeitstagen wurden nun auch Laientheologen eingesetzt. „Unter Bischof Dr. Paul-Werner Scheele wurde der Dienst der Gottesdienstbeauftragten weiter entwickelt und vor allem im Dialogprozess ‚Wege suchen im Gespräch‘ als wichtiger Dienst für eine vielfältige Feier der Liturgie im Bistum etabliert“, betont Hopf. In dieser Zeit bestand das Fortbildungsangebot für alle, die mit der Wort-Gottes-Feier beschäftigt waren, aus rund zehn Fortbildungen pro Jahr. Als Weihbischof Bauer 2004 Diözesanadministrator wurde, übernahm Domkapitular Dr. Helmut Gabel, dann ab 2020 Weihbischof Ulrich Boom die Leitung der Beauftragungsfeiern.
Schon in den vorhergehenden Jahren wurde durch die Gründung des Liturgiereferats und die Bestellung von Hopf 2001 als Referent für die Wort-Gottes-Feier mit halber Stelle die Wichtigkeit des Dienstes für die Diözese bestätigt. Gleichzeitig wurde das Ausbildungsmaterial von Domkapitular Gabel, Hopf, Burkhard Hose und Dr. Stephan Steger überarbeitet. In das Kurscurriculum wurde zudem neben den theologischen Grundlagen eine breite Praxisausbildung eingeführt. „Das wurde nötig, weil sich gerade in den letzten Jahren des vergangenen Jahrhunderts vielfältige liturgische Formen ausgebildet hatten“, erläutert Hopf. Seit 1992 sind auch Laien als Mentoren möglich. Die Zahl der Gottesdienstbeauftragten im Bistum wuchs kontinuierlich und überschritt bereits im Jahr 2000 die 1000er-Marke.
„Immer wieder sorgten die Gottesdienstbeauftragten und die Wort-Gottes-Feier auch für Diskussionen innerhalb unserer Kirche“, attestiert Hopf. Dabei habe sich gezeigt, dass die Theologie des Wortes Gottes in der katholischen Tradition zunächst neu hervorgehoben werden musste. „Die Frage, ob die reine Verkündigung von Gotteswort eine eigenständige Gottesdienstform ist, wurde mit dem ersten offiziellen Ritualbuch Wort-Gottes-Feier für die deutschen Bistümer 2004 eindeutig bejaht.“ Trotzdem sei zum Beispiel die Frage nach der Verbindung der Wort-Gottes-Feier mit der Kommunionspendung bis heute ungeklärt. „Das gelang auch der derzeit gültigen Rahmenordnung von 2005 nicht befriedigend, die versucht die theologischen Erkenntnisse und die pastoralpraktischen Erfordernisse zusammenzubringen.“
Kurse für Gottesdienstbeauftragte können vom hauptamtlichen Seelsorgepersonal wie von Interessierten selbst in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Diözesanbüros und dem Referat für Verkündigung und Liturgie installiert werden. Die Ausbildung wurde mit der Neuherausgabe des Ausbildungsmaterials von 2001 unter der Mitarbeit von Hopf, Michael Pfeifer und Liturgiereferent Steger neu geordnet. Sie findet in der Regel in den jeweiligen Regionen statt, damit die teilnehmenden Frauen und Männer inhaltlich und räumlich nahe in ihren zukünftigen Wirkungsorten ausgebildet werden. Die Dauer richtet sich je nach Kursgröße und den Erfordernissen der Pastoral und umfasst etwa ein Arbeitsjahr. Nähere Informationen beim Referat Verkündigung und Liturgie, E-Mail bernhard.hopf@bistum-wuerzburg.de, Telefon 0931/38642051.
(0121/0047; E-Mail voraus)
Hinweis für Redaktionen: Foto abrufbar im Internet