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„In den Dienst hineingewachsen“

Domkapitular Monsignore Dr. Stefan Rambacher seit 25 Jahren Offizial der Diözese Würzburg

Würzburg (POW) „Bis der Tod uns scheidet“, dieses Versprechen geben sich Paare bei der Hochzeit. Wer sich an das Bischöfliche Offizialat wendet, hat jedoch trotz dieses Wunsches Trennung oder Scheidung erlebt und möchte, dass seine kirchlich geschlossene Ehe für ungültig erklärt wird. Seit 25 Jahren leitet Domkapitular Monsignore Dr. Stefan Rambacher als Offizial das kirchliche Gericht der Diözese Würzburg. Er sieht im kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahren auch einen Dienst der Seelsorge: „Hinter jedem Eheverfahren steckt eine gescheiterte Ehe mit Enttäuschungen und Verwundungen. Durch die Gespräche mit den Parteien und ein entsprechendes Urteil können wir einen Beitrag dazu leisten, die Erfahrung von Verlust, Enttäuschung und Scheitern ein Stück weit aufzuarbeiten.“

Auf den Gedanken, Kirchenrecht zu studieren, habe ihn der damalige Bischof Dr. Paul-Werner Scheele gebracht. Dieser habe ihn 1989, zwei Jahre nach seiner Priesterweihe, gefragt, ob er sich vorstellen könne, Kirchenrecht in München zu studieren, verbunden mit der Stelle als Subregens am internationalen Priesterseminar Georgianum. Nach dem Studium und der Promotion begann Rambacher 1993 seine Tätigkeit am Kirchlichen Gericht in Würzburg unter dem damaligen Offizial Domkapitular em. Josef Peter. Zugleich war er als Seelsorger im Dekanat Ochsenfurt tätig. Er sei „langsam in den Dienst hineingewachsen“, beschreibt er. 1995 wurde Rambacher Diözesanrichter, 1999 Vizeoffizial und ein Jahr später, am 1. Mai 2000, Offizial. Heute leitet er ein siebenköpfiges Team. Alle in Teilzeit – er selbst ist zugleich Stellvertreter des Generalvikars. „Wir arbeiten sehr kollegial und kompetent zusammen.“

Ein Schwerpunkt des Offizialats sind kirchliche Ehenichtigkeitsverfahren. Dabei gehe es um die Frage, ob die Ehe bei der Heirat gültig zustande gekommen sei, erklärt Rambacher: Gründe, die gegen eine gültige Ehe sprächen, seien beispielsweise eine Eheschließung unter Furcht oder Zwang, arglistige Täuschung oder eine psychische Beeinträchtigung eines der Partner. Die Entscheidung werde von einem dreiköpfigen Richterkollegium per Mehrheitsbeschluss getroffen. Positiv hebt Rambacher in diesem Zusammenhang die Zusammenarbeit mit der Ehe-, Familien- und Lebensberatung (EFL) der Diözese hervor. „Sehr belastete Menschen ermutigen wir, zur Lebensberatung zu gehen, und umgekehrt verweisen die Berater der EFL Menschen in Einzelfällen an das Kirchengericht.“

Als Offizial ist Rambacher zugleich Leiter der „Stabsstelle für Kirchliches Recht“. Dazu gehöre die Beratung und Zuarbeit für die Diözesanleitung und andere Abteilungen des Bischöflichen Ordinariats. Seit 2015 würden zudem die Voruntersuchungen bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch am Offizialat durchgeführt. In einigen Fällen beauftragte das Glaubensdikasterium in Rom das Würzburger Kirchengericht zur Durchführung eines kanonischen Strafverfahrens unter der Leitung des Offizials. Er sei froh, dass das von der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Bistum Würzburg (UKAM) in Auftrag gegebene Gutachten der Arbeit des Offizialats ein positives Zeugnis ausgestellt habe, erklärt Rambacher.

In den vergangenen 20 Jahren sei die Zahl der Ehenichtigkeitsverfahren von jährlich 70 bis 80 auf rund zehn gesunken. Ein Grund ist laut Rambacher die abnehmende Kirchenbindung. Die (Erz-)Bischöfe der Metropolie Bamberg mit den (Erz-)Diözesen Bamberg, Eichstätt, Speyer und Würzburg hätten deshalb vor ein paar Jahren beschlossen, ein gemeinsames Kirchengericht mit Sitz in Bamberg und Außenstellen in den anderen Bistümern einzurichten. Die Vorgespräche und Vernehmungen würden weiterhin in Würzburg stattfinden, doch verspreche man sich Synergien im Personalbereich. Würzburg wäre dann zwar kein eigenständiges Diözesangericht mehr. „Aber die Arbeit geht weiter.“

Zur Person

Stefan Rambacher wurde am 23. April 1961 in Würzburg geboren und stammt aus der Pfarrei Sankt Albert im Stadtteil Lindleinsmühle. Theologie studierte er in Würzburg und Innsbruck. Bischof Dr. Paul-Werner Scheele weihte ihn am 14. Februar 1987 im Würzburger Kiliansdom zum Priester. Nach Kaplansjahren in Mömlingen und Hammelburg-Sankt Johannes ging Rambacher 1989 als Subregens an das internationale Priesterseminar Georgianum in München. Gleichzeitig studierte er am Kanonistischen Institut der Universität München Kirchenrecht. Er schloss seine Studien mit dem Lizentiat in Kanonistik und der Promotion in Theologie ab. Seine Doktorarbeit befasste sich mit Fragen des Eheschließungsrechtes der altorientalischen Ostkirchen. Beim Kirchlichen Gericht in Würzburg wirkt Rambacher seit September 1993: zunächst als Vernehmungsrichter, seit 1995 in der Funktion des Diözesanrichters und seit 1999 als Vizeoffizial. Zum Offizial ernannte ihn Bischof Scheele im Jahr 2000. Von 1993 bis 2004 half Rambacher zusätzlich in der Seelsorge im Dekanat Ochsenfurt mit. 1995 wurde er Domvikar, 2002 ernannte ihn Bischof Scheele nach Anhörung des Domkapitels zum Domkapitular. Von 2006 bis 2011 war Rambacher auch Mitglied der Arbeitsgruppe Kirchenrecht der Deutschen Bischofskonferenz. Von 2006 an war er für zwei Amtsperioden Prior der Komturei Sankt Kilian des Ritterordens vom Heiligen Grab zu Jerusalem. 2009 wurde Rambacher auch Sekretär des Domkapitels. Über das Bistum Würzburg hinaus engagierte er sich von 2011 bis 2023 als Vorsitzender der Konferenz der Verwaltungskanonisten der deutschen Diözesen sowie als Vorsitzender der deutschsprachigen Offizialenkonferenz. Im diözesanen Zusatzverfahren zur Prüfung des Martyriums von Pater Engelmar Unzeitig war er 2011/2012 Bischöflicher Delegat. Papst Benedikt XVI. verlieh Rambacher 2012 den Ehrentitel „Monsignore“. Seit 17. Juli 2018 ist Rambacher stellvertretender Generalvikar der Diözese Würzburg, vorübergehend hatte er das Amt bereits von März bis September 2017 inne.

sti (POW)

(1925/0443; E-Mail voraus)

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