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Justiziar Huth beisitzender Richter am Kirchlichen Arbeitsgericht

Würzburg/Augsburg (POW) Der Augsburger Bischof Dr. Konrad Zdarsa hat Roland Huth, Justiziar des Bistums Würzburg, mit Wirkung zum 1. März 2016 zum beisitzenden Richter aus den Kreisen der Dienstgeber für das Kirchliche Arbeitsgericht Erster Instanz der (Erz-)Diözesen München und Freising, Bamberg, Augsburg, Eichstätt, Passau, Regensburg und Würzburg ernannt.

Das Gericht hat seinen Sitz in Augsburg. Die Ernennung der Richter fällt daher in die Zuständigkeit des Augsburger Bischofs. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Das Gericht setzt sich aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, sechs beisitzenden Richtern aus den Kreisen der Dienstgeber und sechs beisitzenden Richtern aus den Kreisen der Mitarbeiter zusammen. Es entscheidet in der Besetzung mit dem Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden, einem beisitzenden Richter aus den Kreisen der Dienstgeber und einem beisitzenden Richter aus den Kreisen der Mitarbeiter. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende müssen unter anderem die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz oder nach kanonischem Recht besitzen und sollen Erfahrung auf dem Gebiet des kanonischen Rechts und Berufserfahrung im Arbeitsrecht oder Personalwesen haben. Huth wurde 1954 geboren und stammt aus der Würzburger Dompfarrei. Nach dem Abitur am Wirsberg-Gymnasium 1975 und dem Wehrdienst studierte er zunächst Slawistik und vergleichende Sprachwissenschaften. Von 1977 bis 1982 studierte er Jura an der Universität Würzburg. Nach dem ersten Staatsexamen absolvierte er ein Aufbaustudium an der Verwaltungshochschule in Speyer und sammelte juristische Erfahrungen an der deutsch-thailändischen Handelskammer in Bangkok. Nach dem zweiten Staatsexamen trat er 1986 in den Dienst der Diözese Würzburg, wo er bereits zuvor vier Jahre ehrenamtlich im Diözesanarchiv und ein Jahr als Honorarkraft in der Rechtsabteilung tätig war. Von 1986 bis 1996 war Huth Mitarbeiter in der Rechtsabteilung des Bischöflichen Ordinariats, ehe er 1996 zum stellvertretenden Justiziar ernannt wurde. Seit 1. März 2006 ist er Justiziar der Diözese Würzburg.

(1116/0349; E-Mail voraus)

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