Die Kirchengemeinden müssen die Vergütungen für die musikalischen Aufführungen nun nicht mehr selbst zahlen, schreibt die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) in einer Pressemitteilung. „Ich bin der festen Überzeugung, dass mit dem neuen Pauschalvertrag eine gute Vereinbarung sowohl für die Urheber der Musikwerke als auch für unsere Einrichtungen gefunden wurde“, sagt VDD-Geschäftsführer Jesuitenpater Dr. Hans Langendörfer. Der neu ausgehandelte Vertrag zwischen der katholischen Kirche und der Gema habe eine Laufzeit von fünf Jahren. Durch die Pauschalzahlung seien zahlreiche Veranstaltungen der kirchlichen Einrichtungen abgedeckt. Konzerte mit ernster Musik oder Gospel unterliegen nach Mitteilung der DBK lediglich einer Meldepflicht. Nur Konzerte mit Unterhaltungsmusik seien von dem Vertrag nicht erfasst und sowohl zu melden als auch zu vergüten. Der Vertrag gelte rückwirkend zum 1. Januar 2018. Somit würden bereits durchgeführte und gemeldete Veranstaltungen nachträglich von der neuen pauschalen Regelung erfasst. Die DBK stellt auf ihrer Homepage aktualisierte Fassungen des Merkblatts zur Nutzung von Musikwerken bei kirchlichen Feiern sowie des Fragebogens zu Musiknutzungen bei Konzerten und Veranstaltungen von Kirchengemeinden zur Verfügung. Diese sind zu finden im Internet unter www.dbk.de, Menüpunkt „Über uns“ – „Verband der Diözesen Deutschlands“ – „Dokumente“.
(2418/0571; E-Mail voraus)