Das hat Domkapitular Monsignore Dr. Stefan Rambacher, Offizial der Diözese Würzburg, am Montag, 20. November, betont. „Das Klerusdikasterium hat weder eine Strafe verhängt noch festgestellt (c. 1353), sondern die vom Bischof getroffene Entscheidung geprüft und bestätigt.“ Eine weitere Überprüfung auf die Gesetzmäßigkeit des römischen Dekrets bei der Apostolischen Signatur entfalte daher keine erneute aufschiebende Wirkung, wie das Klerusdikasterium ausdrücklich bestätigt habe. Glaser hatte zuvor betont, dass sein Rekurs zur Apostolischen Signatur neuerlich Suspensiveffekt habe mit der Folge, dass die Suspendierung derzeit nicht wirksam sei. Darüber hinaus beabsichtige er, seine Rechte als Mitglied des Pfarrgemeinderats weiterhin auszuüben.
(4723/1292; E-Mail voraus)