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Keine XXXL-Pfarreien

Bischof Dr. Franz Jung stellt Diözesanrat seine bisherigen Pläne zur Neustrukturierung des Bistums Würzburg vor – Gremium fordert gleichberechtigte Teilhabe von Laien und Geweihten an Leitung der Kirche

Würzburg (POW) Das Modell von „XXXL-Pfarreien wie in Trier und Hamburg“ ist für das Bistum Würzburg keine geeignete Lösung. Das hat Bischof Dr. Franz Jung bei der Frühjahrsvollversammlung des Diözesanrats der Katholiken am Samstag, 23. März, in Würzburg betont. Das sei eine Erkenntnis seiner bisherigen Besuche in mehr als der Hälfte der Dekanate, erklärte der Bischof bei seinem ersten Besuch in diesem Gremium. Bislang zeichneten sich für die Zukunft der Diözese etwa 40 Pastorale Räume ab. Mit dieser Zahl sei aber keine Vorentscheidung für die Innengestaltung dieser Einheiten getroffen, betonte der Bischof. Wichtig sei, dass die künftigen Einheiten einen Sinn ergeben. Für alle sollen verbindliche Formen von Kooperation, aber auch Standards für die Liturgie, die Glaubensverkündigung und die karitative Arbeit festgeschrieben werden. Weil diese Entscheidungen sehr weitreichend seien, werde der Bischof dazu neben dem Diözesanpastoralrat auch den Priesterrat und den Diözesanrat zu Rate ziehen, ehe er die neuen Räume Ende 2020 beschließen werde.

Der Bischof warnte davor, einige Fehler zu wiederholen, die bei der Schaffung der Pfarreiengemeinschaften gemacht wurden. Zwar seien diese flächendeckend formal errichtet worden, es gebe aber keine Überprüfung, ob die einzelne Pfarreiengemeinschaft wirklich als solche arbeite. Auch fehle bei der Namensgebung eine klare Systematik.

Meist seien die Beratungen vor Ort schon relativ weit vorangeschritten, und auch über die Strukturen bestehe häufig Konsens. In wenigen Fällen stünden die Überlegungen noch am Anfang, zum Beispiel weil der Kenntnisstand des aus Hauptamtlichen bestehenden Dekanatsteams und des aus vielen neu Gewählten zusammengesetzten Dekanatsrats weit auseinander liege. Wichtig ist nach den Worten von Bischof Jung, dass nicht einfach das Bisherige im vergrößerten Maßstab fortgesetzt werde. „Wie ich bei meiner Bischofsweihe gesagt habe, geht es nicht um Wiederbelebung, sondern um Auferstehung.“

Es gelte, Kirche neu als Instrument des Heils in der Welt erlebbar zu machen, Orte zu bieten, an denen Menschen mit ihrem persönlichen Leben und mit Gott in Verbindung kommen. Die fränkische Wallfahrtstradition sei in diesem Punkt eine wertvolle Eigenheit des Bistums, die es zu pflegen gelte. „Wir müssen uns fragen, wie Kirche sich aufstellen muss, um heute in die Gesellschaft hinein zu wirken. In diesem Hinblick muss die Strukturänderung einen Mehrwert haben.“ Papst Franziskus fordere dazu auf, an die Ränder zu gehen. „Wo ist vor Ort der Rand, an den ich gehen muss?“ Aus diesem Antrieb heraus gehöre zum Beispiel in Kitzingen inzwischen eine Sozialarbeiterin zum Seelsorgeteam, die sich besonders um die Menschen in einem Notwohngebiet kümmere. Wichtig ist für Bischof Jung ein schonender Umgang mit Ressourcen. „Dinge, die nicht mehr tragen, aber viele Kräfte binden, heißt es aufzugeben.“

Die Pfarrer vor Ort fühlten sich durch die steigende Zahl der Verwaltungsaufgaben überlastet. Der Bischof plane daher, das Projekt der Verwaltungsunterstützung weiter voranzutreiben und dafür ein Statut zu erarbeiten. Bischof Jung warnte davor, bisherige Kirchenstiftungen aufzulösen und pro neuer Einheit zu verschmelzen. Das habe sich bei der Strukturreform im Bistum Essen als kontraproduktiv erwiesen, da viele Mitglieder der aufgelösten Kirchenverwaltungen ihr bisheriges Engagement als hinfällig erfahren hätten. Es gelte zudem, neue Wege zu finden, wie Verantwortung in den Gemeinden einerseits verbindlich und durch Wahl, andererseits auch projektbezogen übertragen werde. „Das Bistum kann nicht alles auffangen, was ehrenamtlich nicht mehr vor Ort geleistet werden kann.“ Ziel müsse es daher sein, durch gezielte Entlastung weiteres ehrenamtliches Engagement zu ermöglichen.

Einstimmig verabschiedete der Diözesanrat am Samstagnachmittag einen Beschluss, der auf allen Ebenen der Diözese der Jugend(verbands)arbeit eine hohe Priorität einräumt. „Lebenslanges Engagement für und die Bindung an eine Sache wie zum Beispiel die Kirche und gerade die Gemeinde vor Ort kommt aus positiven, in der Kindheit und Jugend gemachten Erfahrungen“, heißt es in der Begründung. Ebenfalls einstimmig unterstützte das Gremium einen Text, der zur Teilnahme an der Europawahl am 26. Mai aufruft. Außerdem votierten die Delegierten dafür, den Sonntag als „Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“, wie es im Grundgesetz heißt, zu schützen. Ein gemeinsamer Tag der Arbeitsruhe sei ein wesentliches Element gesellschaftlichen Zusammenhalts, gerade in einer Arbeitswelt, die durch die Digitalisierung und die Globalisierung immer flexibler wird.

Eine deutliche Position bezog der Diözesanrat mit einem Beschluss mit der Forderung nach grundlegenden Veränderungen als Folge der 2018 veröffentlichten Missbrauchsstudie der deutschen (Erz-)Bistümer. Unter anderem müsse der Tatbestand der Strafvereitelung ins Kirchenrecht aufgenommen werden. Sexualisierte Gewalt sei ein Verbrechen „gegen Leben und Freiheit des Menschen“. Notwendig sei zudem eine Trennung von Exekutive und Judikative im Kirchenrecht. Auch jenseits der juristischen Strukturen seien Machtentflechtungen notwendig. „Es braucht eine gleichberechtigte Teilhabe von sogenannten Laien und Geweihten an der Leitung von Kirche und eine Gleichstellung von Frauen und Männern, auch was den Zugang zu allen kirchlichen Ämtern betrifft.“ Erforderlich sei eine Dialog- und Konfliktkultur auf allen Ebenen kirchlichen Lebens auf Augenhöhe. „Die Zeit von Denk- und Redeverboten innerhalb der katholischen Kirche muss vorbei sein.“

mh (POW)

(1319/0345; E-Mail voraus)

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