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Jahresauftakt-Pressekonferenz 2020

„Kirche mit und für die Menschen“

Generalvikar Thomas Keßler stellt Reorganisation von Bischöflichem Ordinariat und Finanzkammer vor – Neues Statut für den Bischöflichen Stuhl erarbeitet – Neue Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch in Kraft getreten

Würzburg (POW) „Das Bistum Würzburg mit seiner Caritas ist Kirche mit den Menschen und für die Menschen.“ Das hat Generalvikar Thomas Keßler bei der Pressekonferenz zum Jahresauftakt am Mittwoch, 5. Februar, im Medienhaus der Diözese Würzburg betont. Keßler stellte die Reorganisation des Bischöflichen Ordinariats und der Finanzkammer sowie das neue Statut für den Bischöflichen Stuhl zu Würzburg vor. Zudem erläuterte er die Maßnahmen, die in der Folge der Studien zu sexuellem Missbrauch im Bistum Würzburg ergriffen wurden.

Das Bischöfliche Ordinariat werde derzeit neu aufgestellt, sagte Keßler. Künftig werde es sechs statt der bisherigen neun Hauptabteilungen geben. Davon bilden drei die Kernaufgaben des Bistums ab: „Seelsorge“, „Bildung und Kultur“ sowie „Soziale und caritative Dienste“. Die anderen drei – „Zentrale Aufgaben“, „Personal“ und „Finanzen und Immobilien“ – bilden die Verwaltungsaufgaben ab. Bis Ende März soll ein endgültiges Organigramm des Bischöflichen Ordinariats feststehen, als Grundlage für die Haushaltsplanungen für das Jahr 2021. Leiter der Hauptabteilung „Finanzen und Immobilien“ wurde im Dezember 2019 Sven Kunkel. Die Leitungsstellen der Hauptabteilungen „Außerschulische Bildung“ (künftig „Bildung und Kultur“), „Zentrale Aufgaben“ und „Personal“, die mit Jahresbeginn frei wurden, seien intern ausgeschrieben worden. „Bei der Besetzung dieser Stellen ist es uns wichtig, Frauen verstärkt in Führungspositionen zu bringen“, betonte der Generalvikar.

Vor einem erfolgreichen Abschluss stehe das Projekt „Reorganisation der Finanzkammer“. Diese sei im Jahr 2018 vor dem Hintergrund der angespannten Finanzsituation, von neuen Herausforderungen sowie der Transparenzoffensive „Wille zu mehr Transparenz, Kontrolle und Solidarität“ der Deutschen Bischofskonferenz ins Leben gerufen worden. Als ein Beispiel für die erfolgreiche Arbeit der Mitarbeiter nannte Keßler die Einführung der Bilanzierung nach den Vorgaben des Handelsgesetzbuchs (HGB). Im Jahr 2020 erfolge die Phase der Umsetzung für die operative Transparenz und Compliance. „Es ist mir wichtig, dass die Finanzkammer als Dienstleister für die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter gesehen wird“, ergänzte Bischöflicher Finanzdirektor Sven Kunkel. Er hoffe, dass das trotz der vorhandenen Sachzwänge bewerkstelligt werden könne.

Weiter sei ein Statut für den Bischöflichen Stuhl erarbeitet worden. „Durch die Schaffung von gesetzlichen Regelungen werden klare Zuständigkeiten geschaffen und die Übernahme von Verantwortung gestärkt. Wichtig ist dabei die Trennung zwischen den beiden Körperschaften Bischöflicher Stuhl und Diözese Würzburg“, erläuterte Keßler. Für den Bischöflichen Stuhl würden künftig ein Verwalter und ein eigener Vermögensverwaltungsrat eingeführt. Der Verwalter sei direkt dem Diözesanbischof unterstellt und führe die laufenden Haushaltsgeschäfte. Der Vermögensverwaltungsrat berate den Bischof und den Verwalter in allen finanz- und vermögensrechtlichen Fragen. „Durch diese Maßnahmen unterliegt das Vermögen des Bischöflichen Stuhls einer engmaschigen Kontrolle, die den Anforderungen des weltlichen und kirchlichen Rechts gerecht wird.“

Der Diözesansteuerausschuss, der für den Haushalt der Diözese Würzburg und die Anerkennung der Jahresrechnung zuständig ist, sei zum Jahresende 2019 für eine Amtszeit von fünf Jahren neu gewählt worden und werde in Kürze seine Arbeit aufnehmen. Das offizielle Wahlergebnis werde am 20. Februar im Diözesanblatt veröffentlicht.

„Eines der wichtigsten Themen, denen wir uns in der Diözese Würzburg und in der ganzen katholischen Kirche widmen, ist das Thema sexueller Missbrauch“, fuhr der Generalvikar fort. Im Bistum Würzburg seien drei große Studien durchgeführt worden: Die MHG-Studie untersuchte die Personalakten aus dem Zeitraum 2000 bis 2015 sowie die Akten des Geheimarchivs bis zurück ins Jahr 1964. In einer Folgestudie ließ Bischof Dr. Franz Jung zusätzlich die Personalakten von 1945 bis 1999 auf Hinweise sexuellen Missbrauchs untersuchen. Zuletzt wurden die Akten der drei Kilianeen in Würzburg, Bad Königshofen und Miltenberg untersucht. Um eine größtmögliche Unabhängigkeit zu gewährleisten, seien alle drei Studien von externen Rechtsanwaltskanzleien durchgeführt worden. „Die Ergebnisse sind vollständig an die Strafverfolgungsbehörden übermittelt und der Öffentlichkeit vorgestellt worden.“

Die Diözese habe in der Folge Systeme etabliert, die in erster Linie den Betroffenen helfen sollen: „Dazu gehören unser Seelsorgsteam, die Betroffenentreffen und die konsequente Meldung an die Strafverfolgungsbehörden. Auch auf den Weg gebracht ist die Etablierung von Ombudsleuten, die die Betroffenen begleiten und unterstützen sollen.“ Zudem sei am 1. Januar 2020 die neue Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst in der Diözese Würzburg in Kraft getreten. Gemäß dieser Verordnung werde die Diözese mit einer externen Fachberatungsstelle kooperieren und Betroffene in den Arbeitsstab berufen. „Es ist uns sehr wichtig, die Perspektive der Betroffenen bei allen Überlegungen mit einzubeziehen“, betonte der Generalvikar.

sti (POW)

(0620/0155; E-Mail voraus)

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