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Kirchenrechtliches Verfahren beendet

Römische Glaubenskongregation bestätigt Strafdekret gegen Franziskaner-Minorit und weist Beschwerde zurück

Rom/Würzburg. Die römische Glaubenskongregation hat das kirchenrechtliche Verfahren gegen den Franziskaner-Minoriten Pater Damian Mai (83) wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger abgeschlossen. Das entsprechende Dekret erhielt die Generalkurie der Franziskaner-Minoriten am 16. Oktober 2017. Demnach wird dem für schuldig befundenen Pater die öffentliche Feier der Eucharistie sowie die Spendung der Sakramente untersagt, ebenso jeglicher Kontakt mit Minderjährigen. Ein Aufenthalt im Gebiet der Diözesen Köln, Bamberg und Würzburg ist ihm verboten. Dort war er im Laufe seiner Dienstzeit als Seelsorger eingesetzt. Der Provinzialminister der Franziskaner-Minoriten, Pater Bernhardin M. Seither, bittet um Entschuldigung bei allen Betroffenen und deren Familien, die unter dem nicht hinnehmbaren Verhalten des Paters zu leiden hatten beziehungsweise immer noch leiden. Für Gespräche mit Betroffenen ist er bereit.

Der von 1977 bis 2010 in Würzburg tätige Pater wurde im Jahr 2010 der sexuellen Übergriffigkeit gegenüber Minderjährigen beziehungsweise des distanzlosen Verhaltens beschuldigt. Das Bistum Würzburg beurlaubte den Franziskaner-Minoriten sofort von seinen Tätigkeiten im Bereich der Diözese Würzburg und entpflichtete ihn am 4. Oktober 2010. Die Ordensleitung wandte sich wegen weiterer kirchenrechtlicher Schritte an die Generalleitung der Franziskaner-Minoriten in Rom, die die Glaubenskongregation informierte. Die staatlichen Ermittlungen gegen den Ordensmann wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern wurden mit Bescheid vom 9. August 2010 eingestellt – meist wegen Verjährung.

2012 beauftragte die Kongregation für die Glaubenslehre in Rom das Bistum Würzburg, als Amtshilfe für den Orden der Franziskaner-Minoriten ein formelles Verfahren gegen den Ordenspriester durchzuführen. 2013 übersandte die Diözese Würzburg die Akten des Strafverfahrens nach Rom. In Folge verhängte die Glaubenskongregation mit Dekret vom 6. Juni 2013 die darin vorgeschlagenen Strafen, wogegen der Ordensmann Rekurs bei der Glaubenskongregation einlegte. Diese Beschwerde wird mit dem aktuellen Dekret zurückgewiesen. Damit wird das Strafdekret von 2013 bestätigt, ebenso die verhängten Strafen. Gegen dieses Dekret ist kein weiterer Rekurs zulässig.  Nach Angaben des Ordens wohnt der Ordenspriester zurückgezogen außerhalb der Bistümer, in denen ihm ein Aufenthalt verboten ist.

Würzburg, den 26.10.2017
Br. Bernhardin M. Seither OFM Conv.
Provinzialminister