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Aktuelles Lexikon

Kontrolle und Aufsicht in Finanzfragen

(POW) Zur Kontrolle und Aufsicht der Finanzen im Bistum Würzburg sind drei Gremien von zentraler Bedeutung: der Diözesansteuerausschuss, das Konsultorenkollegium (Domkapitel) und der Diözesanvermögensverwaltungsrat.

Außerdem werden der Haushalt der Diözese Würzburg und der Haushalt des Bischöflichen Stuhls zu Würzburg jeweils einer Prüfung durch eine externe unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterzogen.

Der Diözesansteuerausschuss prüft die Jahresrechnung der Diözese Würzburg und entscheidet, ebenso wie das Konsultorenkollegium (Domkapitel), über den Diözesanhaushalt. Er sichert einen verantwortungsvollen Umgang mit den Geldern, die Kirchensteuerzahlerinnen und -zahler dem Bistum zur Verfügung stellen, damit diese möglichst vielen Menschen zugutekommen. Für die Amtsperiode vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2019 gehören folgende Personen dem Diözesansteuerausschuss an: Von den Priestern in den Steuerausschuss gewählt wurden Pfarrer Markus Lang (Region Aschaffenburg), Pfarrer Robert Borawski (Region Würzburg) und Dekan Werner Kirchner (Region Schweinfurt). Gewählte weltliche Mitglieder sind Jürgen Weiß (Goldbach), Hans Dieter Arnold (Miltenberg), Johannes Wagenpfahl (Gräfendorf), Hans-Dieter Greulich (Würzburg), Christoph Vierheilig (Burkardroth), Norbert Denninger (Ochsenfurt), Karl-Heinz Baumeister (Unsleben), Wolfgang Fähr (Grettstadt) und Dieter Köpf (Zeil am Main). Kraft Amtes gehören Bischof Dr. Franz Jung sowie Bischöflicher Finanzdirektor (komm.) Andreas Hammer zu dem Gremium. Vom Bischof ernannte Mitglieder sind Generalvikar Thomas Keßler und der frühere Diözesanratsvorsitzende Karl-Peter Büttner. Die Mitglieder des Diözesansteuerausschusses engagieren sich auch in den Unterausschüssen für Kirchensteuerfragen und für Stellenplanfragen, im Rechnungsprüfungsausschuss und im Bauausschuss.

Der Diözesanvermögensverwaltungsrat berät laut Ordnung den Diözesanbischof in grundsätzlichen und wichtigen Fragen, die das Vermögen der Diözese und des Bischöflichen Stuhls zu Würzburg betreffen. Er genehmigt den Haushalt des Bischöflichen Stuhls zu Würzburg und hat Kontrollfunktion in der diözesanen Vermögensverwaltung. Dem Gremium gehören in Würzburg folgende Personen an: Bischof Dr. Franz Jung, Generalvikar Thomas Keßler, Weihbischof Ulrich Boom, Bischöflicher Finanzdirektor (komm.) Andreas Hammer sowie die externen Fachleute Hans-Dieter Greulich und Hans Dieter Arnold. Verwaltet wird der Bischöfliche Stuhl von der Bischöflichen Finanzkammer. Das geschieht nach Maßgabe des Bischofs von Würzburg unter Beachtung der kirchenrechtlichen Bestimmungen.

(0819/0203; E-Mail voraus)