Im Bericht über den angeblichen sexuellen Missbrauch im Kinderheim sind über die für das Bistum Würzburg inakzeptable Grundtendenz hinaus einige sachliche Fehler enthalten, die es zu korrigieren gilt. Der Bischof von Würzburg, Dr. Friedhelm Hofmann, hat weder den Fall still geregelt, noch hat er Frau Hüttinger im Jahr 2006 angeboten, ihren Hauptschulabschluss zu finanzieren sowie einen Computer und einen Erholungsurlaub zu schenken. Bischof Hofmann hat vielmehr am 17. Juli 2006 eine Presseerklärung der Diözese Würzburg zu den erneut erhobenen Vorwürfen von Frau Hüttinger verbreiten lassen und ein Pressegespräch mit dem Anwalt der Diözese Würzburg, Dr. Günter Paul, in Würzburg veranstaltet. Dabei wurde die Öffentlichkeit über alle Fakten zu den erhobenen Vorwürfen informiert. Weiterhin erhielt Frau Hüttinger die aus rein karitativen Gründen und ohne jede Schuldanerkennung erfolgte Hilfe bereits im Jahr 2002. Damals war Bischof Hofmann noch Weihbischof in Köln. Erst am 19. September 2004 trat er sein Amt als Bischof von Würzburg an. Außerdem hat der klinische Psychologe Professor Dr. Erwin Möde von der Katholischen Universität Eichstätt die Glaubwürdigkeit der Klägerin nicht „im Auftrag der Kirche“ beurteilt. Möde hat vielmehr eigenmächtig und ohne Beauftragung vorgesetzter kirchlicher Stellen eine solche Begutachtung von Frau Cornelia Hüttinger vorgenommen.
Dr. Karl Hillenbrand, Generalvikar der Diözese Würzburg
(2308/0698)