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Dokumentation

„Mehr Gerechtigkeit für Familien in den Sozialversicherungssystemen“

Pressemitteilung des Familienbunds der Katholiken in der Diözese Würzburg zur Ankündigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht: Familien in der gesetzlichen Sozialversicherung

Würzburg – „Am Mittwoch, den 25. Mai 2022, wird das Bundesverfassungsgericht einen Senatsbeschluss zu den Elternklagen des Deutschen Familienverbandes (DFV) und des Familienbundes der Katholiken (FDK) veröffentlichen.

,Mit großer Spannung erwarten die Familienverbände den Senatsbeschluss des Bundesverfassungsgerichts zu den von ihnen betreuten Verfassungsbeschwerden dreier Freiburger Familien‘, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbands. ,Wer Unterhaltspflichten für Kinder zu bestreiten hat, ist natürlicherweise weniger leistungsfähig. Das muss sich in der Beitragsgestaltung der Sozialversicherung widerspiegeln. Das ist Vorgabe der Verfassung.‘ Wie der Vorsitzende des FDK e.V. Würzburg Dietmar Schwab bestätigt, sind unter den Beschwerdeführern der Kampagne ,Elternklagen.de‘ auch zahlreiche Familien aus Unterfranken als Unterstützer beteiligt. ,Sehr lange schon wird das Urteil erwartet und alle erhoffen sich nun endlich mehr Gerechtigkeit für Familien in den Sozialversicherungssystemen‘, erklärt Schwab und spielt dabei auch auf die unverständlich lange Wartezeit an, die nun endlich im Beschluss des Senats endet.

Die Verfassungsbeschwerden kritisieren die Ungleichbehandlung von Familien bei der Beitragserhebung in der gesetzlichen Renten-, Pflege- sowie Krankenversicherung während der aktiven Kindererziehungszeit. Der DFV und der Familienbund setzen sich für die Einführung eines Kinderfreibetrages – analog zum Steuerrecht – in der Sozialversicherung ein. Bereits 2001 haben die Karlsruher Richter entschieden, dass es gegen das Grundgesetz verstößt, wenn sozialversicherungspflichtige Eltern, die Kinder betreuen, mit einem gleich hohen Beitrag in der Pflegeversicherung belastet werden, obwohl sie neben dem Geldbeitrag zusätzlich noch den generativen Beitrag in Form der Kindererziehung zur Funktionsfähigkeit des umlagefinanzierten Sozialversicherungssystems leisten.

Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass das Pflegeversicherungsurteil auch für die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung von Bedeutung ist. Bis heute, seit nunmehr 21 Jahren, warten Familien auf die Umsetzung durch den Gesetzgeber.

,Bei der Entlastung von Familien geht es nicht nur um Beitragsgerechtigkeit. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, mit der Zukunft unseres Gemeinwesens solidarisch zu sein. Ohne Familien, die heute Kinder großziehen, gibt es morgen keine Beitragszahler und damit keine Sozialversicherung, in der sich die Schwachen auf die Starken, die Kranken auf die Gesunden verlassen können‘, sagt Manfred Köhler, Geschäftsführer des Familienbundes in Würzburg.

Mit Beschluss vom 22. Mai 2018 – 1 BvR 1728/12 – hat das Bundesverfassungsgericht zudem festgestellt, dass aus dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) abgeleitete Gebot der Belastungsgleichheit sich auf alle staatlich geforderten Abgaben erstreckt. Dieses Gebot ist auch bezüglich der Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen zu beachten.“

Weiterführende Informationen zur Kampagne „Elternklagen – Wir jammern nicht, wir klagen“ gibt es im Internet unter www.elternklagen.de.

Bitte beachten: Das ist eine Pressemeldung des Familienbunds der Katholiken in der Diözese Würzburg, nicht des Bistums Würzburg!