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„Missbrauch mit Entschlossenheit begegnen“

Bistum Würzburg stellt Untersuchungen zur Studie zum sexuellen Missbrauch vor – Bischof Dr. Franz Jung bittet Betroffene um Vergebung – Umfangreiche Maßnahmen zur Aufarbeitung und Prävention in der Diözese

Würzburg (POW) Bischof Dr. Franz Jung hat sich angesichts der Veröffentlichung der Studie zum sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche beschämt gezeigt. „Die Geschichte des Missbrauchs in den deutschen Bistümern ist eine Geschichte folgenschwerer Fehleinschätzungen und folgenschweren Fehlverhaltens.“ Generalvikar Thomas Keßler berichtete bei einer Pressekonferenz am Dienstag, 25. September, im Würzburger Medienhaus, dass Gespräche mit Opfern, aber auch Beschuldigten und Tätern ihn erschüttert, aber auch wütend gemacht hätten. „Wir Priester stehen in unserem Beruf für eine Botschaft des Lebens. Wenn auf diese Weise durch Handeln von Priester dieses Leben massiv beschädigt wird, ist das ganz schwer zu ertragen“, betonte der Generalvikar.

Die Diözese Würzburg habe seit 2010 zahlreiche Maßnahmen zur Aufarbeitung von Fällen sexuellen Missbrauchs und zur Prävention unternommen, erläuterte Generalvikar Keßler. Unter anderem wurden zwischen 2012 und 2018 in mehr als 550 Schulungen 6068 haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bistums in der Prävention sexualisierter Gewalt unterwiesen. Seit 2010 gebe es externe Missbrauchsbeauftragte, an die sich Betroffene wenden können. Zudem sei es Opfern seit 2011 möglich, einen Antrag auf finanzielle Leistungen in Anerkennung des Leids zu stellen. Bislang wurden hier 101.000 Euro gezahlt. „Wo es auch heute noch Schwächen gibt, gilt es diesen nachzugehen und diese zu korrigieren“, hob der Generalvikar hervor. Gemeinsam mit Bischof Jung verspreche er, alles ihnen Mögliche daran zu setzen, sexuellen Missbrauch in der Kirche zu unterbinden. „Und soweit es vorkommt, werden wir als Kirche von Würzburg missbräuchlichem Verhalten mit der gebotenen Entschlossenheit begegnen“, bekräftigte der Generalvikar.

Wie Bischof Jung kritisierte, sei es früher zunächst darum gegangen, die Beschuldigten zu schützen. Somit sei der Schutz der Täter vor den der Betroffenen gestellt worden. „Das hatte zur Folge, dass man das, was dort geschehen ist, nicht als das benannte, was es ist: nämlich ein Verbrechen, eine Straftat an den Seelen von Kindern und Jugendlichen.“ In Folge dieser Fehleinschätzungen seien Dokumentationspflichten vernachlässigt worden, „bis dahin, dass man Unterlagen vernichtete“. Er sei betroffen, „dass es durch Geistliche möglich war, dass im Raum der Kirche jungen Menschen so etwas widerfahren ist“. Das Schlimme sei, dass das gerade im Schutzraum der Kirche geschehen sei, wo junge Menschen sich besonders gut aufgehoben meinten, erklärte der Bischof, der derzeit an der Bischofskonferenz in Fulda teilnimmt, in einer aufgezeichneten Videobotschaft. Er bitte alle, die von sexuellem Missbrauch betroffen sind, „demütig um ihre Vergebung“. Für die Straftäter dürfe es keine Toleranz geben. „Wir sind diese Aufarbeitung und die Konsequenzen, die wir daraus ziehen, allen Betroffenen schuldig“, betonte der Bischof. Es gehe ihm und der Kirche von Würzburg darum, verlorengegangenes Vertrauen wieder zu gewinnen. „Das kann man nur, wenn man sich seiner eigenen Geschichte stellt und mutig vorangeht. Ich bitte um ihr Vertrauen“, sagte Bischof Jung.

Im Bistum Würzburg wurden im Rahmen der Studie 1118 Personalakten sowie weitere einschlägige Datensammlungen nach Hinweisen auf sexuelle Missbrauchsdaten durchgesehen, erklärte Generalvikar Keßler. Nach seiner Kenntnis wurden im Bistum keine Akten vernichtet. Durchgeführt wurde diese Analyse durch die Würzburger Rechtsanwaltskanzlei für Strafrecht, Dr. Schrepfer und Kollegen zwischen Dezember 2016 und April 2017. Nach den Vorgaben des Studienkonsortiums der Deutschen Bischofskonferenz wurden dabei alle Personalakten von Priestern der Diözese, Ordenspriestern mit Gestellungsverträgen bei der Diözese und hauptberuflichen Diakonen der Diözese durchgesehen, die zwischen dem 1. Januar 2000 und dem 31. Dezember 2015 im Bistum eine Funktion ausübten oder sich im Ruhestand befanden. Hinzu kamen alle Handakten und Dokumente aus dem Geheimarchiv der Diözese Würzburg, die sich auf Kleriker beziehen, die zwischen dem 1. Januar 1946 und dem 31. Dezember 2015 im Bistum Würzburg eine Funktion ausübten oder sich im Ruhestand befanden. „Ergänzt wurde diese Aktendurchsicht durch die Analyse der seit 2011 gestellten Anträge auf Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauch in der Diözese zugefügt wurde“, erklärte Generalvikar Keßler. Insgesamt seien 1131 Personalakten geprüft worden.

Die Untersuchung dieser Akten habe ergeben, dass 62 Kleriker im Gesamtzeitraum des Missbrauchs beschuldigt wurden und 157 Personen betroffen sind. „Das bedeutet, dass einzelne Kleriker auch von mehreren Betroffenen beschuldigt wurden.“ Bei den Betroffenen halten sich die Zahlen von weiblichen und männlichen Betroffenen laut Aktenlage die Waage, obgleich bei einigen anonymisierten Vorwürfen das Geschlecht nicht vermerkt worden sei. Von den 62 beschuldigten Klerikern waren 48 Priester des Bistums, elf Ordenspriester mit Gestellungsverträgen und zwei Diakone. „Ein Beschuldigter war namentlich nicht bekannt, weshalb er hier nicht zugeordnet werden kann“, sagte Generalvikar Keßler. Im Durchschnitt seien die Kleriker bei der Ersttat 40 Jahre alt gewesen.

Wie aus den Akten weiter hervorgeht, wurde bei 17 Beschuldigten ein kirchenrechtliches Vorgehen wegen sexuellem Missbrauch eingeleitet, in 28 Fällen kam es zur Strafanzeige bei den staatlichen Strafverfolgungsbehörden. Zwölf Fälle wurden laut Aktendokumentation an die Glaubenskongregation in Rom weitergegeben. 15 der staatlichen Verfahren wurden eingestellt, fünf endeten unbekannt und acht sind rechtskräftig abgeschlossen. „Die Strafen reichten von Geldstrafen bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen“, sagte Generalvikar Keßler. Die Kirchenstrafen umfassten die Entfernung aus dem Klerikerstand, das Verbot aller priesterlichen Dienste und Funktionen, ein Aufenthaltsverbot in den Pfarreien oder Dekanaten, die Versetzung in den Ruhestand, das Verbot des unkontrollierten Kontakts mit Kindern und die Suspendierung.

„Auch hier im Bistum Würzburg erbrachte die Aktenuntersuchung, dass Beschuldigten durch Versetzung – teils in andere Diözesen – ein Neustart ermöglicht wurde, statt die Betroffenen zu schützen. Auch die betroffenen Gemeinden wurden teils nicht umfassend, teils überhaupt nicht informiert“, sagte der Generalvikar. Als „unklug“ sei es aus heutiger Sicht zudem, dass Anfang dieses Jahrhunderts im Bistum Würzburg der Personalreferent zusätzlich zum Missbrauchsbeauftragten bestimmt worden sei.

Zu den seit 2010 zur Aufarbeitung und Prävention getroffenen Maßnahmen zähle unter anderem, dass der externe Missbrauchsbeauftragte seither jährlich die Zahl der übermittelten Vorwürfe veröffentliche. Diese Zahl ist laut Aussagen der Missbrauchsbeauftragten in den vergangenen Jahren kontinuierlich rückläufig. Zudem gebe es seit 2002 einen Arbeitsstab „Sexueller Missbrauch und körperliche Gewalt, zu dem Fachleute aus Medizin, Familien- und Lebensberatung, Sexualpädagogik, Psychologie und Schule gehören. „Unter Mitarbeit dieses Beraterstabs wurde eine Interventionsordnung erarbeitet und erlassen“, berichtete der Generalvikar. Um die Seelsorge für Betroffene zu optimieren, werde die Diözese Würzburg außerdem ein Seelsorgeteam für Missbrauchsopfer und Betroffene ernennen. Bei sexuellem Missbrauch vollzieht das Bistum nach den Worten des Generalvikars künftig bei Priestern die Entlassung aus dem Klerikerstand „vollständig und in jeder Hinsicht“. Die Personalaktenführung werde weiter verbessert. „Aus der Personalakte jedes Beschuldigten soll klar hervorgehen, welche Tatvorwürfe erhoben wurden, welcher Prozess aus welchen Gründen eingeleitet wurde und wie die Ergebnisse ausfielen.“ Diese Informationen müssten auch bei Versetzungen in eine andere Diözese in der dortigen Personalakte vermerkt werden.

Sandrina Altenhöner, stellvertretende Missbrauchsbeauftragte des Bistums Würzburg, sagte, dass seit dem Amtsantritt ihres Kollegen Thomas Förster im März 2017 seien zwei Vorwürfe gegen Priester wegen sexualbezogener Missbrauchshandlungen und einer wegen einer Grenzüberschreitung übermittelt worden seien. Ein weiterer, gegen einen ehrenamtlichen Mitarbeiter erhobener Vorwurf habe sich als Falschbeschuldigung erweisen. „Die beiden erhobenen Vorwürfe wegen sexualbezogener Missbrauchshandlungen betrafen einen Priester, der bereits vor rund 30 Jahren gestorben ist, sowie einen mutmaßlichen Missbrauch durch einen Priester, der sich in der ersten Hälfte der 1970er Jahre ereignet haben soll. Im letzteren Verdachtsfall hatte die Staatsanwaltschaft Würzburg ihre Ermittlungen am 6. Februar 2018 durch Einstellung des Verfahrens wegen Verjährung beendet.“ Auch das Verfahren wegen der Grenzüberschreitung wurde von der Staatsanwaltschaft wegen Aussage gegen Aussage eingestellt. Künftig werde der Missbrauchsbeauftragte jeweils in der zweiten Märzhälfte eine Jahresbilanz vorlegen.

Domvikar Stefan Michelberger, Regens des Priesterseminars Würzburg, sagte, dass in der Priesterausbildung in der Diözese Würzburg die Prävention sexualisierter Gewalt von Anfang an Ausbildungsbestandteil sei. Zudem gebe es über den Pastoralpsychologen Dr. Martin Kempen regelmäßigen Kontakt mit der diözesanen Fach- und Koordinationsstelle „Prävention sexualisierter Gewalt“.

mh (POW)

(3918/0956; E-Mail voraus)

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