Gleichzeitig ordnete er nach einer ersten Prüfung der gegen den Pfarrer erhobenen Vorwürfe eine kirchenrechtliche Voruntersuchung an. Das teilte Generalvikar Thomas Keßler am Samstagnachmittag, 29. Februar, den Haupt- und Ehrenamtlichen der betroffenen Pfarreiengemeinschaft sowie am Samstagabend, 29. Februar, im Gottesdienst in der Pfarreiengemeinschaft mit. Die Diözese Würzburg steht mit der Staatsanwaltschaft im Hinblick auf die bereits eingeleiteten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen in enger Kooperation, um eine umfassende Aufklärung des Sachverhalts in jeder Hinsicht zu fördern.
(1020/0251; E-Mail voraus)