Heute möchte ich mit zwei Gratulationen beginnen. Zum einen gratuliert auch der Diözesanrat Würzburg dem Erzbischof von München und Freising, Reinhard Kardinal Marx, zu seiner Wahl als Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz und wünscht ihm Gottes reichen Segen. Ich schließe mich den Worten unseres Bischofs an: „Kardinal Marx ist ein profilierter und mediengewandter Mann, der der deutschen Kirche ein Gesicht und eine Stimme geben wird. ... Sein Engagement in der Weltkirche ist sicher ebenfalls von Vorteil für dieses wichtige Amt.“ Zum andern gratuliere ich Bischof Friedhelm zu seiner Wahl als Vorsitzender der Liturgiekommission der DBK. Lieber Herr Bischof, die würdige und lebendige Gottesverehrung in den unterschiedlichen Formen der Liturgie der Kirche ist Ihnen schon immer ein Herzensanliegen. Das spürte man u. a. an Ihrem Engagement bei der Herausgabe des neuen Gotteslobs, das bald für alle deutschsprachigen Bistümer vorliegen wird. Folgerichtig betrauten Ihre Mitbrüder nun Sie mit der Leitung der Liturgiekommission. Gottes Segen und reiche Frucht der ausgestreuten Saat wünschen wir Ihnen.
Da wir im morgigen Konferenzteil die inhaltliche und organisatorische Arbeit des Diözesanrats in der zu Ende gehenden Wahlperiode reflektieren wollen, werde ich im Bericht zur Lage nur folgende Punkte ansprechen:
die Umsetzung von Anliegen der Vollversammlung,
das Thema „Sterbehilfe“,
ein Jahr Papst Franziskus,
die Umfrage zu den pastoralen Herausforderungen der Familie im Kontext der Evangelisierung,
die Pfarrgemeinderatswahl 2014.
Umsetzung von Anliegen der Vollversammlung
1. Den Beschluss zur Einrichtung eines „Fachbereichs Klima- und Umweltschutz“ mit einer deutlich erweiterten Personalausstattung samt der ausführlichen Begründung gaben wir an den Generalvikar weiter, verbunden mit der Bitte, das Anliegen zu unterstützen, in den AGR und in die Stellenplankommission des Diözesansteuerausschusses einzubringen. Die nächste Sitzung dieses Gremiums wird erst in der kommenden Woche sein. Um selbst an dieser Sitzung teilnehmen zu können, werde ich eine Tagung in Berlin schon einen halben Tag vor deren Ende verlassen.
2. Den Initiativantrag des Sachausschuss 4 „Legislaturperiode nutzen – Waffenhandel einschränken“ verabschiedete der Vorstand in seiner Dezembersitzung und schickte ihn an das Parlament und die neu gebildete Bundesregierung. Adressaten waren der Bundestagspräsident, die Bundeskanzlerin, die beiden Bundesminister für Wirtschaft und Energie und für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, die vier Fraktionsvorsitzenden und die Unterfränkischen Abgeordneten des Bundestages. Konkrete Antworten erhielten wir zeitnah von der Abgeordneten und Parlamentarischen Staatssekretärin Dorothee Bär und vom Bundestagspräsidenten, der unsere Eingabe an den Petitionsausschuss weiterleitete.
3. Nach einem Gespräch des Sachausschusses 2 mit unserem Bischof leiteten wir eine Auflistung der kirchlichen Initiativen für Asylsuchende in unserem Bistum an Bischof Friedhelm weiter und bereiteten einen gleich lautenden Brief an die Bayerische Staatsregierung, die Regierung von Unterfranken und das Bundesamt für Migration bezüglich der Probleme bei der Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen in Unterfranken vor. Wir forderten darin die Umsetzung und Finanzierung eines Projektvorschlags des Missionsärztlichen Instituts, den dessen Leiter Prof. Dr. August Stich erarbeitet hat, und der eine flächendeckende medizinische Betreuung der Asylsuchenden gewährleisten würde.
Thema „Sterbehilfe“
In den letzten Wochen und Monaten wird nach meinem Eindruck in Presse und Internet ein regelrechter Meinungskampf für aktive Sterbehilfe immer wieder neu befeuert. Mit besorgniserregenden Umfragezahlen wird leichtfertig für ein quasi selbstverständliches Menschenrecht auf Selbsttötung argumentiert – eine gefährliche Argumentation, oftmals noch unter dem Deckmantel der Sorge und Barmherzigkeit für schwerstkranke Menschen jeden Alters von Kindern bis zu Hochbetagten. Dem müssen wir als Katholiken in unserer Verantwortung für den unantastbaren Schutz des menschlichen Lebens überall energisch und unmissverständlich entgegentreten. Wir fordern und erwarten von den Parteien im Deutschen Bundestag, dass sie fraktionsübergreifend die notwendigen gesetzlichen Regelungen für ein Verbot der organisierten Sterbehilfe beschließen und gleichzeitig umfassend die gesetzlichen Voraussetzungen für ein flächendeckendes Angebot der Palliativmedizin und der Hospizbegleitung schaffen. Alois Glück trifft den Nagel auf den Kopf, wenn er sagt: „Das ist die notwendige und richtige Antwort auf die hohe Zustimmung zur so genannten „Aktiven Sterbehilfe“ in Umfragen als Ausdruck der Angst vor Leid, Siechtum, ausgeliefert sein an eine Automatik der Lebensverlängerung um jeden Preis.“ Es ist gut und nötig, in dieser Frage auch nicht den geringsten Zweifel an der absoluten gemeinsamen Überzeugung von Gläubigen, Bischöfen und dem Papst aufkommen zu lassen.
Ein Jahr Papst Franziskus
Vor einem Jahr haben wir den Respekt vor dem historischen Schritt Papst Benedikts XVI. bekundet, wohl überlegt und in freier Entscheidung aus dem Amt des Bischofs von Rom zu scheiden. Erstaunt und berührt waren wir vom ersten Auftreten seines Nachfolgers, der „vom Ende der Welt“ kam und in seiner tiefen Frömmigkeit bescheiden und doch entschieden schon in den ersten Wochen unmissverständliche Zeichen setzte. Inzwischen liegt das quasi „Regierungsprogramm“ von Papst Franziskus mit dem Apostolischen Schreiben Evangelii gaudium vor, von dem wir uns morgen im Studienteil dieser Vollversammlung inspirieren lassen wollen.
In den letzten Tagen hatte ich mehrere Nachfragen aus Anlass des Jahrtags der Papstwahl. Stets habe ich ehrlich in der Art geantwortet: „Ich bin einfach dankbar dafür, dass uns dieser Papst in der aktuellen Situation der Kirche geschenkt wurde. Franziskus sucht die Nähe der Menschen, besonders zu den Armen und Geschundenen und grenzt niemand aus. Er geißelt mit deutlichen Worten politische, soziale und menschenrechtliche Skandale und setzt sich umfassend für Frieden, Gerechtigkeit und die Unantastbarkeit des Lebens in allen Phasen ein – und das so glaubwürdig und klar, dass man sich ihm nicht entziehen kann. Wie Johannes XXIII. bringt er frischen Wind in die Kirche, lehnt Klerikalismus ab und bestärkt alle Getauften und Gefirmten in ihrer Berufung, mit Freude in der Nachfolge Jesu das Leben zu meistern. Negative Entwicklungen wie Abgehobenheit, Pomp, intransparenten Umgang mit Finanzen und den überzogenen Zentralismus, der sich in Rom etabliert hat, geht er offen an.“
Das hat er u. a. auch durch seine Aufforderung deutlich gemacht, an der Vorbereitung der außerordentlichen Bischofssynode zu Fragen der christlichen Ehe und Familie nicht nur die Bischöfe zu beteiligen, sondern auch die Laien in den Ortskirchen zu Wort kommen zu lassen: eine positive Entwicklung weg von allumfassender Zuständigkeit und Kompetenz der Kurie und des Amtes hin zur Mitverantwortung der Ortskirchen und der Laien.
Bevor ich zu diesem Thema komme, kann ich mir wegen jüngster Meldungen in der Presse doch eine kurze Bemerkung nicht verkneifen: Meine positive Sicht beim Blick nach Rom wird hin und wieder getrübt durch für mich unsägliche Äußerungen (z. B. Medienkampagne, Menschenjagd, Vergleich mit Nazizeit) eines Deutschen, der leider auch noch zum Kardinal kreiert wurde. Kardinal Müller täte es gut, wenn er sich ab und zu ein „Fasten des Wortes“ vornehmen würde, wenn es um Themen geht, die eigentlich nicht in seinen Zuständigkeitsbereich gehören.
Umfrage zur Familienpastoral
Da ich mehrfach angefragt wurde, wie bei uns im Bistum diese vatikanische Umfrage zur Vorbereitung der außerordentlichen Bischofssynode „gehändelt“ wurde, möchte ich dazu ein paar Bemerkungen machen.
Die außerordentliche Bischofssynode im Herbst steht unter dem Thema „Die pastoralen Herausforderungen der Familie im Kontext der Evangelisierung“.
Für die Beantwortung der Fragen war den Ortskirchen ein äußerst enger Zeitplan vorgegeben, der zeitaufwändige Beratungen und Gesprächsrunden nahezu unmöglich machte.
Dem Fragebogen war als Einleitung (Umfang: gut die Hälfte des Gesamtpapiers) ein grundlegender theologischer Text vorangestellt, dessen 2 Kapitel überschrieben waren mit „I - Die Synode: Familie und Evangelisierung“ und „II - Die Kirche und das Evangelium über die Familie“ mit wiederum 2 Untertiteln „Der Plan Gottes, des Schöpfers und Erlösers“ und „Die Lehre der Kirche über die Familie“.
Der Fragebogen selbst stellte Fragen zu 9 Themenfeldern: „Zur Verbreitung der Heiligen Schrift und des Lehramtes der Kirche in Bezug auf die Familie“, „Zur Ehe nach dem Naturrecht“, „Die Familienpastoral im Kontext der Evangelisierung“, „Zur Pastoral für Gläubige in schwierigen Ehesituationen“, „Zu gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften“, „Zur Erziehung der Kinder in irregulären Ehesituationen“, „Zur Offenheit der Eheleute für das Leben“, „Zur Beziehung zwischen Familie und Individuum“, „Weitere Herausforderungen und Vorschläge“.
Für unser Bistum wurden in der Hauptabteilung Seelsorge durch die Familienseelsorge und den Fachbereich Natürliche Familienplanung, sowie durch die Ehe-, Familien- und Lebensberatung Antwortbausteine erstellt und zu einer gemeinsamen Antwort zusammengefasst. Darüber hinaus wurden relevante Ergebnisse aus dem Dialogprozess zur Situation von Familien (zum Auseinanderklaffen kirchlicher Lehre und der Haltung praktizierender ChristInnen) und „Originaltöne“ der Umfrage an wiederverheiratete Geschiedene ergänzt, eine Stellungnahme seitens des Offizialates zu kirchenrechtlichen Fragen beigefügt und an Bischof Friedhelm übergeben.
Der Vorstand des Diözesanrats lud die Diözesanratsmitglieder zur Beteiligung ein und stellte ihnen den Originalfragebogen und die Online-Bearbeitungen von BDKJ und Familienbund per Mail zur Verfügung. In seiner Dezembersitzung erarbeitete der Vorstand eine eigene Stellung, die direkt an die Bischofskonferenz geschickt wurde.
Es ist ein gutes Zeichen von Transparenz und Offenheit, dass inzwischen Interessierte all diese Antworten, die eine ungeschönte Bestandsaufnahme darstellen, im Internet nachlesen können.
Pfarrgemeinderatswahl 2014
Am Anfang soll ein ehrlicher Dank stehen:
an unseren Bischof und Generalvikar, die vielfach schriftlich und mündlich ihre Wertschätzung der Arbeit der Pfarrgemeinderäte zum Ausdruck brachten und zur Kandidatur und Beteiligung an der Wahl ermunterten,
an alle, die im Vorfeld der Wahl die Werkstattabende konzipierten, vorbereiteten und durchführten;
an die Pfarrer, pastoralen Mitarbeiter(innen), Pfarramtsangestellten, bisherigen Pfarrgemeinderäte und Wahlausschussmitglieder, die sich an der manchmal schwierigen Kandidatensuche beteiligten und bei der Durchführung der Wahl ihre Zeit opferten;
an alle Frauen und Männer, jung und alt, die zu einer Kandidatur bereit waren;
Zusammen mit dem Bistum Eichstätt konnten wir bayernweit wieder die höchste Wahlbeteiligung (über 33,5 %) verzeichnen, was der Tatsache zu verdanken ist, dass 84 % unserer Pfarreien und Pfarreiengemeinschaften den Mehraufwand einer Allgemeinen Briefwahl auf sich nahmen. Ein Trend der vorherigen Wahlen hat sich bestätigt: unsere Pfarrgemeinderäte sind überwiegend weiblich (66,5 %). Grund zur Besorgnis und zum genauen Hinschauen und intensiven Nachdenken sollte es aber sein, dass in fast 30 % der Wahleinheiten eine Persönlichkeitswahl stattfinden musste, weil nicht genügend Kandidat(inn)en gefunden werden konnten und eine ganze Reihe von „Wahlen“ nicht den Bestimmungen von Satzung und Wahlordnung entsprachen oder überhaupt ausfielen.
Noch sind nicht alle Ergebnisse an den Diözesanrat gemeldet, die Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle versuchen in mühsamer Kleinarbeit, an die fehlenden Daten zu kommen.
(Nach heutigem Stand fand in 42 Gemeinden keine Wahl nach den Vorgaben der Satzung und Wahlordnung statt: die Wahlen unterblieben ganz oder trotz einer zu geringen Anzahl an Kandidat(inn)en wurde keine Persönlichkeitswahl angeboten; in sieben Gemeinden wurden die Pfarrgemeinderäte per Akklamation bestimmt, einmal wurde mitgeteilt, der alte Pfarrgemeinderat mache ohne Neuwahl weiter oder die Kirchenverwaltung übernehme die Aufgaben des Pfarrgemeinderates. Dabei sind die Pfarreiengemeinschaften und Pfarreien nicht mitgezählt, denen auf ihren Antrag hin genehmigt worden war, in einzelnen Punkten von der Wahlordnung abzuweichen, und zwei Pfarreien hatten gut begründet um eine Verschiebung der Wahl gebeten.)
Mit dem Generalvikar ist abgesprochen, dass sich gleich nach der Vollversammlung eine kleine Arbeitsgruppe aus Diözesanrat, Hauptabteilung Seelsorge und einem Kirchenrechtler daran macht, die kritischen Fälle zu sichten, zu analysieren und Empfehlungen zum weiteren Vorgehen zu erarbeiten. Zum weiteren wurden alle Wahlausschussvorsitzenden angeschrieben und um ihre Erfahrung und Anregungen für die Zukunft gefragt. Der Rücklauf war überraschend groß.
Beides, die Ergebnisse der Arbeitsgruppe wie auch die Wünsche der „Praktiker“ finden dann auch Eingang in die weiteren grundsätzlichen Überlegungen, welche Änderungen an der Wahlordnung vorzunehmen sind, um die Pfarrgemeinderatswahl attraktiver und einfacher zu gestalten. Der Pfarrgemeinderat sollte nämlich ein durch allgemeine Wahl und die Beteiligung möglichst vieler Mitglieder der Gemeinde zustande gekommenes Gremium sein, welches das pfarrliche und kirchliche Leben vor Ort und in der Pfarreiengemeinschaft kompetent und engagiert inspiriert, gestaltet und verantwortet.
Ich bedanke mich für Ihre Mitarbeit, Ihr Engagement und für Ihre Aufmerksamkeit!