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Petition für fairen Mindestlohn

Katholische Arbeitnehmer-Bewegung: 13,69 Euro pro Stunde sollen Armut im Alter verhindern

Würzburg (POW) Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) fordert in einer Online-Petition auf www.kab.de die Anhebung des Mindestlohns in Deutschland auf 13,69 Euro pro Stunde. Mit dem aktuellen Vorschlag der Mindestlohnkommission ist die KAB im Bistum Würzburg nicht zufrieden. Dieser besagt, dass bis 2021 der Mindestlohn in vier Schritten von derzeit 9,35 Euro auf 10,45 Euro angehoben werden soll.

„Die Folge ist, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch zukünftig trotz Mindestlohn unter Altersarmut leiden. Egal ob Fleischindustrie, Landwirtschaft oder in der Post- und Paketzustellung: In vielen Branchen stellt der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 9,35 Euro die tatsächliche Lohnuntergrenze dar“, heißt es in einer Mitteilung der KAB. Der Erfolg der Einführung im Jahr 2015 täusche darüber hinweg, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die lebenslang nicht mehr als den Mindestlohn erhalten, in Zukunft unter Altersarmut leiden werden.

So ergibt sich bei 45 Beitragsjahren mit einem derzeitigen Mindestlohn von 9,35 Euro eine Nettorente von 627 Euro. Nach 45 Beitragsjahren zum Mindestlohn von 10,45 Euro beträgt die Nettorente 701 Euro. „Diese Rente reicht nicht, um den Lebensabend zu finanzieren, und macht Rentnerinnen und Rentner zu Bittstellern“, erklärt Diözesanvorsitzende Hiltrud Altenhöfer.

„Die KAB hat sich in allen Überlegungen zum Mindestlohn für einen höheren Betrag stark gemacht“, erklärt Diözesanvorsitzender Harald Mantel. „Zwar war die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 grundsätzlich ein großer Erfolg für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, jedoch war der Mindestlohn mit Blick auf eine auskömmliche Rente immer zu niedrig.“

Mit der Online-Petition unter www.kab.de/mindestlohn-petition macht sich die KAB für einen armutsfesten gesetzlichen Mindestlohn stark. Grundlage für die Forderung, den Mindestlohn zu erhöhen, ist die Orientierung am Durchschnittseinkommen. Auf der Basis der Zahlen des Statistischen Bundesamts soll der Mindestlohn mindestens 60 Prozent des Durchschnittslohns betragen. Als letzte Basis liegt der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst 2017 bei 3771 Euro. Die KAB fordert vor diesem Hintergrund, den gesetzlichen Mindestlohn auf 13,69 Euro festzusetzen.

(2820/0685; E-Mail voraus)