Die Beauftragung gilt für die Dauer der Wahlperiode der Dekanatsleitung. Die nächste Wahl der Dekane und stellvertretenden Dekane erfolgt unmittelbar nach Neuumschreibung der pastoralen Strukturen, insbesondere der Festlegung der Anzahl und des Zuschnitts der Dekanate.
(2321/0531; E-Mail voraus)