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Pfarreiengemeinschaft

(POW) Seit Inkrafttreten der neuen „Richtlinien zur Errichtung einer Pfarreiengemeinschaft“ am 28. September 2006 ist die Pfarreiengemeinschaft die Regelform der unteren pastoralen Ebene in der Diözese Würzburg. Bis zum 1. Fastensonntag 2010 sollen nach den Vorgaben von Bischof Dr. Friedhelm Hofmann alle 164 geplanten Pfarreiengemeinschaften im Bistum Würzburg errichtet sein. Die Zeit der Errichtung der Pfarreiengemeinschaften im Bistum Würzburg hatte Bischof Hofmann unter das Leitwort gestellt: „Neue Wege gehen – Die Freude an Gott ist unsere Stärke.“ Das Ziel wurde nahezu erreicht: 157 Pfarreiengemeinschaften sind errichtet, bei einigen von ihnen finden die Errichtungsfeiern aber erst in den kommenden Monaten statt. Bei sieben Pfarreiengemeinschaften stehen die Errichtungen noch an. Hinzu kommen 14 Einzelpfarreien. Eine Pfarreiengemeinschaft ist der Zusammenschluss mehrerer benachbarter Pfarreien innerhalb eines Dekanats. Die Zahl der vereinten Pfarreien reicht von zwei bis neun. Die Zahl ihrer Katholiken liegt zwischen knapp 1500 und über 11.000. Zu den größten Pfarreiengemeinschaften zählen Aschaffenburg-Maria Frieden, der Lohrer Talkessel mit Neustadt und Erlach, die Pfarreiengemeinschaft Sankt Hedwig im Kitzinger Land sowie die Pfarreiengemeinschaft Würzburg-Innenstadt. In der Pfarreiengemeinschaft wollen die Einzelpfarreien gemeinsam die pfarrliche Seelsorge verwirklichen. Hierzu zählen beispielsweise Gottesdienste, die Vorbereitung und Spendung der Sakramente, diakonische Aufgaben und Gemeinschaftsleben. Alle Pfarreien einer Pfarreiengemeinschaft werden von einem Pfarrer geleitet. Er trägt die Gesamtverantwortung für die Pfarreiengemeinschaft. Ihm zur Seite steht ein Pastoralteam, zu dem weitere Priester (Pfarrvikare), Diakone sowie Pastoral- und Gemeindereferenten/-innen gehören können. Ehrenamtliche und Verbände unterstützen den Dienst des Pastoralteams. Eine Pfarreiengemeinschaft kann einen gemeinsamen Pfarrgemeinderat wählen. Bleiben die Pfarrgemeinderäte der einzelnen Pfarreien bestehen, bilden sie auf Ebene der Pfarreiengemeinschaft einen „Gemeinsamen Ausschuss“, um gemeinsame Anliegen zu regeln. Die Kirchenverwaltungen der einzelnen Pfarreien arbeiten auf Ebene der Pfarreiengemeinschaft in einem „Gemeinsamen Finanzausschuss“ zusammen. Am 7. März 2010 heißt es „Aufbrechen“ bei den Pfarrgemeinderatswahlen. Wahlberechtigt sind alle Katholiken, die das 14. Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz im Bistum Würzburg haben, insgesamt mehr als 736.000 Personen. Im Herbst 2010 stehen Regionaltage in Aschaffenburg (30. Oktober), Würzburg (6. November), Schweinfurt (13. November) und am Volkersberg (20. November) für die einzelnen Regionen der Diözese an. Hauptberufliche und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den neuen Pfarreiengemeinschaften sollen zur Arbeit in den neuen Strukturen ermutigt werden und die Gestaltung der inhaltlichen Arbeit in den neuen Seelsorgeeinheiten angeregt und unterstützt werden. Nach einem ermutigenden Impuls durch Bischof Hofmann stehen Workshops und Fachgespräche sowie ein Ausblick auf die Weiterentwicklung der Pfarreiengemeinschaften auf der Tagesordnung der jeweiligen Regionaltage.

(0710/0208; E-Mail voraus)

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