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Priesterrat hat sich konstituiert

Dekan Albin Krämer als Sprecher gewählt – Bischof Jung: Gremium wichtiger Berater bei der Erneuerung des Bistums Würzburg

Würzburg (POW) Der 13. Priesterrat der Diözese Würzburg hat sich konstituiert. Vorsitzender des Gremiums ist laut Satzung der Bischof von Würzburg, Dr. Franz Jung. Der Priesterrat sei unter anderem bei der Erneuerung des Bistums ein wichtiger Berater, sagte der Bischof bei der konstituierenden Sitzung im Würzburger Priesterseminar. Die Amtsperiode des 13. Priesterrats dauert vier Jahre.

Dem Gremium gehören Weihbischof Ulrich Boom (Würzburg), Generalvikar Thomas Keßler (Würzburg), Domkapitular Monsignore Dietrich Seidel (Würzburg), Regens Domvikar Stefan Michelberger (Würzburg), Domvikar Dr. Burkhard Rosenzweig (Würzburg), Pfarrer Georg Klar (Mainaschaff), Pfarrer Jan Kölbel (Miltenberg), Pfarrer Alfred Kraus (Würzburg), Dekan Albin Krämer (Zellingen), Pfarrer Dr. Eugen Daigeler (Stadtlauringen), Pfarrer Stefan Mai (Gerolzhofen), Pfarrer Thomas Menzel (Mellrichstadt), Dekan Armin Haas (Schondra), Pfarrvikar Paul Reder (Nordheim/Rhön), Pfarrvikar Johannes Werst (Arnstein), Spiritual Domvikar Paul Weismantel (Würzburg), Franziskaner-Minorit Pater Steffen Behr (Würzburg), Benediktinerpater Isaak Grünberger (Münsterschwarzach), Dekan Professor Dr. Martin Stuflesser (Würzburg), Pfarrer Jerzy Sobota (Würzburg), Oberstudienrat a. D. Monsignore Karlheinz Frühmorgen (Rottendorf), Diakon Peter Hartlaub (Schweinfurt) , Diakon Michael Völker (Aschaffenburg) und Priesterseminarist Bertram Ziegler (Würzburg) an. Zum Sprecher wählten die Mitglieder Dekan Krämer. Er bildet mit Pfarrvikar Reder und Pfarrer Kraus den Geschäftsführenden Ausschuss.

Stichwort: Priesterrat

Der Priesterrat ist Repräsentant des Presbyteriums. Er unterstützt laut Statut den Bischof nach Maßgabe des Kirchenrechts bei der Leitung der Diözese, um das pastorale Wohl der Gläubigen so gut wie möglich zu fördern. Der Bischof hört das Gremium vor allem in Fragen zum Leben und Dienst der Priester, zur Aus- und Fortbildung der Priester, zu pastoralen Planungen und Seelsorgestrukturen sowie zur Errichtung wichtiger diözesaner Ämter. Ein Recht auf Anhörung hat der Priesterrat beispielsweise bei Entscheidungen über die Abhaltung einer Diözesansynode, bei Errichtung, Aufhebung oder wesentlichen Veränderungen von Pfarreien und bei der Genehmigung von Kirchenneubauten. Mitglieder können nur Priester sein, die in der Diözese Würzburg inkardiniert sind oder die in ihr kraft bischöflicher Beauftragung einen Dienst ausüben. Sie müssen in der Diözese ihren Wohnsitz oder Nebenwohnsitz haben oder zu einer klösterlichen Gemeinschaft gehören, die ihren Sitz in der Diözese hat.

Neben den geborenen Mitgliedern Weihbischof, Generalvikar, Leiter der Hauptabteilung Seelsorge, Leiter der Hauptabteilung Personal, Regens des Priesterseminars und Vorsitzender des Priestervereins gehören dem Priesterrat an: je zwei Vertreter aus der Pfarrseelsorge der vier Regionen, zwei Vertreter der Kapläne und Pfarrvikare in den ersten sechs Dienstjahren, ein Vertreter der Priester, die hauptberuflich Religionsunterricht erteilen, ein Vertreter der Priester mit besonderem Seelsorgeauftrag, zwei Vertreter der im diözesanen Dienst tätigen Ordenspriester, ein Vertreter der Priester, die Professoren an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Würzburg sind, ein Vertreter der Priester in der Seelsorge für Ausländer, sowie ein Vertreter der emeritierten Priester. Darüber hinaus kann der Bischof bis zu fünf Mitglieder frei in den Priesterrat berufen. Das Gremium wird wenigstens zweimal im Jahr einberufen, darüber hinaus stets dann, wenn der Bischof das wünscht.

Die Amtsperiode des Priesterrats beginnt jeweils mit der konstituierenden Sitzung und dauert vier Jahre. Bei Eintritt der Sedisvakanz endet sie vorzeitig.

(1319/0338; E-Mail voraus)