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Professor em. Dr. Heribert Hallermann wird 70 Jahre alt

Würzburg (POW) Professor em. Dr. Heribert Hallermann, Priester des Bistums Eichstätt und langjähriger Inhaber des Lehrstuhls für Kirchenrecht an der Universität Würzburg, wird am Dienstag, 9. März, 70 Jahre alt. 

Hallermann wurde 1951 in Dortmund geboren und wuchs in Nürnberg auf. Nach dem Abitur im Jahr 1970 studierte er in Eichstätt und an der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom Philosophie und Theologie. Am 26. Juni 1976 empfing Hallermann in Eichstätt die Priesterweihe. Nach Kaplansjahren in Neumarkt-Sankt Johannes und in der Dompfarrei Eichstätt wurde Hallermann 1981 zum Stadtjugendseelsorger in Nürnberg ernannt. 1986 wurde er Landespräses des Bunds der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) in München. Zudem war er Vorsitzender des ökumenischen Jugendrats in Bayern und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) Bayern. Von 1987 bis 1991 hatte er außerdem einen Lehrauftrag an der Universität Eichstätt, Fachhochschule für Religionslehre, Abteilung München für das Fach Jugendpastoral. 1992 wechselte Hallermann als Referent für Schul-, Hochschul- und Akademikerseelsorge in die Zentralstelle Bildung im Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz in Bonn. Während dieser Zeit promovierte er von 1993 bis 1996 in Trier bei Professorin Dr. Ilona Riedel-Spangenberger mit einer Dissertation zum Thema „Präsenz der Kirche an der Hochschule. Eine kirchenrechtliche Untersuchung zur Verfassung und zum pastoralen Auftrag der katholischen Hochschulgemeinden in Geschichte und Gegenwart“. Von 1992 bis 1996 war er zudem als Subsidiar in Bonn-Sankt Marien und Niederpleis-Sankt Martinus. 1998 folgte die Habilitation an der Johannes‑Gutenberg-Universität in Mainz mit der Habilitationsschrift „Die Vereinigungen im Verfassungsgefüge der lateinischen Kirche“.

Von 1996 bis 2001 war Hallermann Mitarbeiter am Lehrstuhl für Kirchenrecht in Mainz und bis 2004 Schriftleiter für das dreibändige Lexikon für Kirchen- und Staatskirchenrecht (LKStKR) sowie bis 2001 Pfarrmoderator in der Pfarrei Ober-Hilbersheim-Sankt Josef (Bistum Mainz). Ab dem Wintersemester 1998/99 wirkte er zudem als Privatdozent an der Universität Mainz. Von 2001 bis 2003 war Hallermann als Ordinariatsrat in Eichstätt und Direktor des Bistumshauses Schloss Hirschberg aktiv. 2002 wurde er zudem als Vertreter des Dienstgebers Beisitzer der Schlichtungsstellen für die Diözese Eichstätt. 2003 erfolgte die Ernennung zum Universitätsprofessor für Kirchenrecht an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Von 2003 bis 2017 half Hallermann in der Seelsorge in der Pfarreiengemeinschaft Giebelstadt mit, von 2005 bis 2016 gehörte er dem Priesterrat des Bistums Würzburg an. Im universitären Bereich nahm er zahlreiche zusätzliche Aufgaben wahr: Beispielsweise war er ab 2003 Mitglied im Diplom-Prüfungsausschuss der Katholisch-Theologischen Fakultät. Für den Bologna-Prozess war Hallermann zudem seit 2004 Beauftragter seiner Fakultät. Außerdem vertrat er die Universität Würzburg von 2005 bis 2013 beim Katholisch-Theologischen Fakultätentag. 2007 hatte er außerdem einen Lehrauftrag an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz. Von 2013 bis 2015 war er Dekan der Katholisch-Theologischen Fakultät Würzburg. 2016 ging Hallermann in den Ruhestand. Darüber hinaus ist er unter anderem seit 2014 Gutachter für den Päpstlichen Rat für Gesetzestexte. Von 2019 bis 2021 fungierte er zudem als Mitherausgeber des vierbändigen Lexikons für Kirchen- und Religionsrecht (LKRR) und Sprecher der Herausgeber. Seit 2019 hat Hallermann einen Seelsorgeauftrag für den Pastoralen Raum „Sankt Benedikt, Schwarzach am Main“.

Mehr als 100 wissenschaftliche Aufsätze und Monographien sowie über 100 Lexikonartikel hat Hallermann verfasst. Seine wichtigsten Veröffentlichungen sind: „Präsenz der Kirche an der Hochschule“, München 1996; „Die Verantwortung gemeinsam tragen. Erfahrungen mit der kooperativen Pastoral im Bistum Mainz“, Mainz 1999; „Die Vereinigungen im Verfassungsgefüge der lateinischen Kirche“, Paderborn u. a. 1999; „Ökumene und Kirchenrecht – Bausteine oder Stolpersteine?“, Mainz 2000; „Pfarrei und pfarrliche Seelsorge. Ein kirchenrechtliches Handbuch für Studium und Praxis“, Paderborn – München – Wien – Zürich 2004; „Direktorium für den Hirtendienst der Bischöfe. Übersetzung und Kommentar“, Paderborn - München - Wien - Zürich 2006;  „Ratlos – oder gut beraten? Die Beratung des Diözesanbischofs“, Paderborn - München - Wien - Zürich 2010; „Katholische Theologie im Bologna-Prozess. Gesetze, Dokumente, Berichte“, Paderborn – München – Wien – Zürich 2011.

(0721/0163)