Die kirchenrechtliche Voruntersuchung wurde beendet, da für ein kirchliches Strafverfahren oder eine Disziplinarmaßnahme ein begründeter Verdacht und eine rechtliche Grundlage fehlen. Der Priester wird auf eigenen Wunsch bis Ende April 2023 in einer Ordensgemeinschaft leben. Über seinen weiteren Einsatz wird in dieser Zeit entschieden.
(0523/0136; E-Mail voraus)