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Sonntagsblatt: Die Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts

Würzburg (POW) Das kirchliche Arbeitsrecht steht politisch und juristisch unter Druck. Für die aktuelle Ausgabe vom 19. November hat das Würzburger katholische Sonntagsblatt Meinungen aus der Region zu den Sonderregelungen der Kirche eingeholt.

Das kirchliche Arbeitsrecht unterscheidet sich unter anderem von säkularen Arbeitsverträgen, indem nicht gestreikt werden darf. Nicht Tarifverträge, sondern arbeitsrechtliche Kommissionen bestimmen die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer der Kirche. Das wird „Dritter Weg“ genannt. Angela Lixfeld, Leiterin der Abteilung „Verband und Personal“ beim Diözesan- Caritasverband, betont, dass das Arbeitskampfmittel des Streiks dem kirchlichen Selbstverständnis als Dienstgemeinschaft widerspreche. Von gewerkschaftlicher Seite wird der Begriff „Dienstgemeinschaft“ hingegen als „ideologisch“ angeprangert. Weitere Streitpunkte und Meinungen werden im Sonntagsblatt vertieft. Außerdem berichtet die Kirchenzeitung über das Bonifatiuswerk der deutschen Katholiken. Ursprünglich wurde es zur Unterstützung der katholischen Christen in der Diaspora Deutschlands gegründet. Inzwischen erhalten durch dieses auch Gemeinden im Baltikum und Nordeuropa Hilfen. Viele Projekte des Bonifatiuswerks sprechen Menschen aller Religionszugehörigkeiten sowie konfessionslose Personen an und begeistern so im besten Fall für die katholische Kirche. Mehrere Beispielprojekte werden vorgestellt.

(4723/1283; E-Mail voraus)