Würzburg/Coburg (POW) Zum Bericht der Neuen Presse Coburg „Privatdetektive auch in Sonnefeld“ vom 18. März 2009 gibt die Diözese Würzburg folgende Stellungnahme ab, die im zweiten Teil auch den Vorwurf der Main-Post zurückweist:
Generalvikar Dr. Karl Hillenbrand sieht sich bei allem Verständnis für die Verletzungen bei den Betroffenen dennoch von der Sachlage her gezwungen, die gegen ihn und das Bistum Würzburg in der „Neuen Presse Coburg“ erhobenen Beschuldigungen mit Entschiedenheit zurückzuweisen. Hillenbrand zeigte sich sehr verwundert, dass er über die Presse über einen an ihn gerichteten Brief informiert wird, der ihm am Mittwoch, 18. März, 14 Uhr, noch nicht einmal vorlag. Die Diözese Würzburg hat sich strikt an die Auflagen gehalten, die im Coburger Prozess im Jahr 2000 gemacht wurden, dass Wolfdieter W. künftig keine Einsatzmöglichkeiten mehr hat, die ihn mit Kindern und Jugendlichen in Berührung bringen. Nachdem eine solche dienstliche Verwendung – auch wegen der Uneinsichtigkeit von W. – nicht möglich war, wurde 2002 die zwangsweise Versetzung in den Ruhestand verfügt und außerdem gegenüber W. ein Verbot ausgesprochen, Gottesdienste zu zelebrieren. Die Diözese Würzburg und Generalvikar Hillenbrand haben nie einen Zweifel daran gelassen, dass sie die Taten von W. verurteilen. Aus dem Brief von W. vom 2. Februar 2009, der die altbekannten Argumenten enthält, war mitnichten zu entnehmen, dass im Zusammenhang mit der Beauftragung eines Anwalts die damaligen Opfer in dieser unsäglichen Weise belästigt würden, wie es in der vergangenen Woche tatsächlich geschehen ist. Darüber hat die Diözese Würzburg ihr Bedauern ausgedrückt, sich vom Vorgehen distanziert und sich für das Verhalten von W. bei zwei betroffenen Familien entschuldigt. Ebenso wurde die Prüfung weiterer disziplinarischer Schritte gegen W. angekündigt. Nachdem W. selbst den Brief vom 2. Februar 2009 an Medien weitergegeben hat, fühlt sich Generalvikar Hillenbrand nicht mehr an das Gebot der Diskretion gebunden und hat das Schreiben von W. der Opferfamilie C. auf deren Bitte hin am 17. März 2009 zur Verfügung gestellt.
Der Vorwurf der „Würdigung“ anlässlich des 40. Priesterjubiläums von W. durch die Pressestelle des Bischöflichen Ordinariats Würzburg im Jahr 2006 – den auch die Main-Post in ihrem Bericht „Pfarrer schickt Opfern Detektive“ vom 17. März 2009 äußert – trifft nicht zu. Bei der Pressemeldung handelt es sich allein um eine Aufzählung von Fakten. Dass die Pressestelle die Verurteilung W.s sowie die verhängte Strafe in diesem Zusammenhang nicht nannte, war ein presserechtlich völlig korrektes Vorgehen. Die Begründung für dieses korrekte Vorgehen findet sich im Schreiben des Bayerischen Journalistenverbandes (BJV) vom 18. März 2009, das nachfolgend zitiert wird. Die Pressestelle des Bischöflichen Ordinariats Würzburg hatte die Rechtsberatung des Journalistenverbands um eine Prüfung gebeten.
Der BJV schreibt: „Das Vorgehen war korrekt. Grundsätzlich gehören Straftäter zu den relativen Personen der Zeitgeschichte. Nur während der aktuellen Berichterstattungsphase, (Aufdeckung der Straftat, Strafverfahren, Berufungsverfahren), ist eine identifizierbare Darstellung der Personen zulässig, sofern ein entsprechendes Informationsinteresse der Öffentlichkeit vorhanden ist. Letzteres kann im vorliegenden Fall für die Zeit von 2000 bis zur Bestätigung des landgerichtlichen Urteils durch den Bundesgerichtshof 2001 nicht bestritten werden. Nachdem aber die Bewährungsfrist ohne weitere Straftaten abgelaufen war, hatte der Priester W. als relative Person der Zeitgeschichte nach den Regeln zum Allgemeinen Persönlichkeitsrecht Anspruch darauf „alleine gelassen zu werden“, siehe die sogenannte Lebach-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1973. Diese Rechtsprechung gilt auch heute noch. Dabei ist der Zeitpunkt der Haftentlassung/das Ende der Bewährungsfrist wichtig, weil das Resozialisierungsinteresse dann vermehrt Bedeutung gewinnt. Nach ganz überwiegender Rechtsprechung ist eine über die aktuelle Berichterstattung hinaus zeitlich unbeschränkte individualisierende Berichterstattung über den Straftäter grundsätzlich rechtswidrig. Insofern hat die Diözese Würzburg sich 2006 korrekt verhalten. Etwas anderes ist die derzeitige identifizierende Berichterstattung, da es einen besonderen aktuellen Anlass gibt, nämlich den Versuch des Priesters W. mit Hilfe von Detektiven, eines der Opfer zur Rücknahme seiner Aussage aus dem Jahre 2000 zu bewegen. Derzeit darf also der Name von den Medien selbstverständlich genannt werden.“
Bernhard Schweßinger, Pressesprecher der Diözese Würzburg
(1209/0379; E-Mail an Neue Presse und Main-Post voraus)