Dieser Prozess beinhaltet unter anderem eine regelmäßige Prüfung und Kontrolle von kirchlichen Rechtsträgern. Dabei geht es vor allem um Fragen, die einer gründlichen Klärung und Aufarbeitung bedürfen: Welche Kontrollgremien sind notwendig? Wie sind diese besetzt? Kann der Anschein von Interessenskonflikten bestehen? Wie kann die Entflechtung von und damit die Transparenz bei kirchlichen Rechtsträgern verbessert werden?
Im Bereich der Diözese Würzburg existieren verschiedene, rechtlich selbständige Rechtsträger, die unterschiedliche Aufgaben und Funktionen haben. Einer dieser rechtlich selbständigen Rechtsträger ist die Diözese Würzburg als Körperschaft öffentlichen Rechts, ein anderer die SBW-Bauträger- und Verwaltungs-GmbH (SBW). Alleingesellschafter der SBW ist der Bischöfliche Stuhl zu Würzburg, ebenfalls eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Da die einzelnen Rechtsträger unterschiedliche Aufgaben und Funktionen haben, liegen auch teilweise unterschiedliche Interessen der einzelnen Rechtsträger vor. Die SBW beispielsweise muss als GmbH betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigen. Die Diözese Würzburg wiederum verfolgt die Ziele des kirchlichen Auftrags: Verkündigung der Frohen Botschaft, Feier der Liturgie und Dienst am Mitmenschen.
In der Vergangenheit wurden Funktionen bei unterschiedlichen Rechtsträgern durch die gleichen Personen wahrgenommen. Dies entspricht nicht heutigen Vorstellungen von Compliance und Kontrolle. Die Diözese sieht Kontrollmechanismen wie etwa ein Vier- oder Mehraugenprinzip als wesentlich an, um verantwortungsvoll mit den ihr anvertrauten Finanzmitteln umgehen zu können. Das bedeutet nicht, dass den bisher verantwortlichen Personen ein Vorwurf zu machen wäre, vielmehr soll – im Sinne einer auch personellen Entflechtung – sichergestellt werden, dass schon der böse Anschein einer Interessenskollision vermieden wird.
Derzeit werden die Fragen nach Compliance, guter Verwaltungsführung (Good Governance), Kontrolle und Transparenz bezüglich der SBW-Bauträger- und Verwaltungs-GmbH überprüft und bedürfen einer gründlichen Aufarbeitung. Im Rahmen dieser Überprüfung hat der Gesellschafter Bischöflicher Stuhl, vertreten durch Generalvikar Thomas Keßler, den Aufsichtsrat der SBW aufgelöst und die Aufsicht an sich gezogen. Eine Neuaufstellung dieses Gremiums ist geplant. In diesem Zusammenhang wurde weiter der Geschäftsführer der SBW von seinen Aufgaben entbunden. Gleichzeitig wurde dieser als Leiter der Liegenschaftsabteilung des Bischöflichen Ordinariats freigestellt. Grund hierfür sind Sachverhalte, die einer Klärung bedürfen. Im Vorfeld fanden Gespräche mit dem SBW-Geschäftsführer statt.
Am Donnerstagnachmittag, 12. Juli 2018, hat die Diözese Würzburg, vertreten durch Generalvikar Thomas Keßler, die Sachverhalte, die einer Klärung bedürfen, der Staatsanwaltschaft Würzburg vorgelegt. Seitens der Diözese Würzburg wurde der Staatsanwaltschaft eine vollumfängliche Kooperation zugesichert. Bischof Dr. Franz Jung wurde von Generalvikar Keßler über das Vorgehen informiert.
Die SBW verzeichnet nach eigenen Angaben im Jahr 2017 Umsatzerlöse in Höhe von zirka 2,7 Millionen Euro. Die SBW ist als Bauträger- und Verwaltungs-GmbH insbesondere in folgenden Bereichen tätig: Projektsteuerer sowie Architektur- und Immobiliendienstleister für kirchliche Einrichtungen; Technische Baubetreuung von Sozialimmobilien; Baugebietserschließungen und Bauträgertätigkeit; Arbeitssicherheit von Immobilien im kirchlichen Bereich sowie Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen; Wertermittlungen für Immobilien.
Bernhard Schweßinger, Pressesprecher der Diözese Würzburg“