Das Bistum Würzburg begrüßt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom heutigen Mittwoch, 26. September. Diese schafft Rechtssicherheit, weil sie betont, dass äußere Kirchenzugehörigkeit und innere Glaubensgemeinschaft sich nicht einfach trennen lassen. Gleichwohl bleibt die Aufgabe, sich um die aus der Kirche Ausgetretenen zu bemühen. Als Generalvikar werde ich daher meine 2011 gestartete Aktion fortsetzen, Ausgetretene nach einem Jahr anzuschreiben, um das Gespräch mit ihnen zu suchen und die jeweilige persönliche Situation, die zu dieser Entscheidung geführt hat, ernst zu nehmen. Allein im zurückliegenden Monat September haben von diesem Angebot zehn Personen Gebrauch gemacht.
Generalvikar Dr. Karl Hillenbrand
(4012/0997; E-Mail voraus)