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Dokumentation

Stellungnahme von Generalvikar Keßler zur MHG-Studie zum sexuellen Missbrauch in der Kirche

Sehr geehrte Damen und Herren, ich kann mich Bischof Franz nur anschließen, wenn er sagt: „Eine der folgenschwersten Fehleinschätzungen war sicher, dass man überhaupt nicht darauf geschaut hat, was den Seelen von Kindern und Jugendlichen angetan wurde, die ein ganzes Leben lang unter diesen Missbrauch leiden und gelitten haben und denen im Raum der Kirche Furchtbares widerfahren ist.“

Aus meinem eigenen persönlichen Umfeld, nicht im Bereich der Kirche, weiß ich, was Missbrauch mit einem Menschen anrichten kann. Ich habe selbst erlebt, wie eine Familie zu kämpfen hat, wo ein Elternteil dies in der Familie erleiden musste. In meiner Zeit als Pfarrer und Dekan begegnete ich im seelsorgerlichen Alltag Menschen, die unter dieser Missbrauchserfahrung im familiären Umfeld zu leiden hatten und deren Leben dadurch durchkreuzt war und ist. Als im Jahr 2010 durch Jesuitenpater Klaus Mertes diese dunkle Seite im Raum der Kirche ans Tageslicht kam, war ich Pfarrer in Bad Kissingen. Ich spürte, wie erschüttert die Christen in den Gemeinden waren. Ich erlebte aber auch die Verunsicherung vieler Seelsorger und Seelsorgerinnen. Diese Verunsicherung wirkt bis heute nach und kommt durch das Bekanntwerden weiterer Missbrauchsfälle auch im weltkirchlichen Kontext nicht zur Ruhe. Als Generalvikar habe ich noch einmal einen anderen Blick bekommen. Ich führte Gespräche mit Opfern, aber auch mit Beschuldigten und Tätern. Diese Begegnungen haben mich erschüttert, aber auch wütend gemacht. Wir Priester stehen in unserem Beruf für eine Botschaft des Lebens. Wenn auf diese Weise durch Handeln von Priestern dieses Leben massiv beschädigt wird, ist das ganz schwer zu ertragen. In meinem Statement möchte ich Ihnen zunächst einen Überblick zur Aktenlage, zur Aktendurchsicht und zur Aktenanalyse im Bistum Würzburg im Rahmen der von der Deutschen Bischofskonferenz in Auftrag gegebenen Missbrauchsstudie geben. Danach werde ich Ihnen die Ergebnisse der Würzburger Untersuchungen vorstellen. Bischof Franz hat folgenschwere Fehleinschätzungen und folgenschweres Fehlverhalten in den vergangenen Jahrzehnten benannt. Seit 2010 hat die Diözese Würzburg zahlreiche Maßnahmen zur Aufarbeitung von Fällen sexuellen Missbrauchs und zur Prävention unternommen. Wo es auch heute noch Schwächen gibt, gilt es, diesen nachzugehen und diese zu korrigieren.

Welche Akten wurden im Bistum Würzburg untersucht?
Die Studie umfasst insgesamt sieben Teilprojekte. Zunächst musste das Aktenvolumen nach Klerikern erfasst werden. Zu Klerikern zählen Priester der Diözese Würzburg, Ordenspriester mit Gestellungsverträgen bei der Diözese Würzburg und hauptberufliche Diakone der Diözese Würzburg. 1118 Personalakten und weitere einschlägige Datensammlungen wurden nach entsprechenden Hinweisen auf sexuelle Missbrauchstaten durchgesehen.

Die externe Würzburger Rechtsanwaltskanzlei für Strafrecht, Dr. Schrepfer und Kollegen, hat diese Analyse in der Zeit vom 1. Dezember 2016 bis 30. April 2017 durchgeführt. Für die Diözese Würzburg war die Aktendurchsicht auf folgende Zeiträume vom Studienkonsortium vorgegeben:

  1. Alle Personalakten der oben beschriebenen Kleriker, die zwischen dem 1. Januar 2000 und dem 31. Dezember 2015 in der Diözese Würzburg eine Funktion ausübten oder sich im Ruhestand befanden.
  2. Alle Handakten und Dokumente aus dem Geheimarchiv der Diözese Würzburg, die sich auf Kleriker beziehen, die zwischen dem 1. Januar 1946 und dem 31. Dezember 2015 in der Diözese Würzburg eine Funktion ausübten oder sich im Ruhestand befanden.

Ergänzt wurde diese Aktendurchsicht durch die Analyse der seit 2011 gestellten Anträge auf Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs im Bistum zugefügt wurde. Von dort gingen weitere 13 Klerikerakten in die Gesamtuntersuchung ein, so dass insgesamt 1131 Personalakten geprüft wurden. Kurz nennen will ich die weitere Beteiligung an der Studie seitens der Diözese Würzburg:

  • Die Diözese Würzburg hat Briefe an Betroffene, Beschuldigte und Priester geschickt, die niemals dem Vorwurf eines sexuellen Missbrauchs ausgesetzt waren. Die Empfänger konnten selber entscheiden, ob sie sich für ein Interview an die Studienleitung wenden möchten. Die Ergebnisse von Interviews in der Diözese Würzburg sind ihr nicht bekannt.
  • Die der Diözese Würzburg bekannten Aktenzeichen der weltlichen Strafverfahren wurden ohne Differenzierung nach Anschuldigungen und Personen abgefragt. Die Leitung der Studie hat dann die einschlägigen Akten bei den Justizbehörden angefordert. Die Auswertung dieser Akten ist der Diözese Würzburg nicht bekannt.
  • befragt wurde die frühere Präventionsbeauftragte der Diözese Würzburg, Schwester Dagmar Fasel von den Missionsdominikanerinnen. Die Auswertung der Befragung liegt der Diözese Würzburg nicht vor.

Definition „sexueller Missbrauch von Minderjährigen“ in der Studie
Vor Benennung der Ergebnisse der Würzburger Aktenuntersuchung lassen Sie mich die Definition des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen in der Studie erläutern. Grundlage bilden die Definitionen der „Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ vom 16. September 2013 sowie der „Rahmenordnung Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ ebenfalls vom 16. September 2013. Diese definieren als sexuellen Missbrauch Minderjähriger „[…] jede sexuelle Handlung, die durch Erwachsene oder Jugendliche an, mit oder/und vor einem Kind vorgenommen wird. Sexueller Missbrauch betrifft demnach alle Verhaltens- und Umgangsweisen mit sexuellem Bezug gegenüber Minderjährigen […], die mit vermeintlicher Einwilligung, ohne Einwilligung oder gegen den ausdrücklichen Willen der Schutzbefohlenen erfolgen […]“. Erfasst werden im vorliegenden Zusammenhang also sowohl strafrechtlich relevante Formen sexuellen Missbrauchs, als auch Grenzverletzungen und sonstige sexuelle Übergriffe, die unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit liegen.

Sexueller Missbrauch im Sinne des Forschungsprojektes kann deshalb von Berührungen, die in einer Gesamtbetrachtung einen sexuellen Bezug haben, bis hin zu einer vollzogenen Vergewaltigung reichen. Aus den Personalakten wurden im Sinne der Studie alle entsprechenden Hinweise auf die eben genannte Definition entnommen. Dies geschah auch dann, wenn sich ein Hinweis allein auf einen Verdacht oder eine Mutmaßung bezog. Unerheblich war dabei, ob ein solcher Verdacht oder eine Beschuldigung über den Hinweis in einem entsprechenden Dokument hinaus bekannt war und/oder offizielle oder informelle weltliche oder kirchliche Verfahren oder Reaktionsweisen ausgelöst hat oder nicht. Für die Erfassung und Dokumentation war es ohne Bedeutung, ob der Verdacht oder die Beschuldigung im späteren Verlauf nachgewiesen werden konnte oder nicht.

Welche Ergebnisse hat diese Untersuchung erbracht?
Die externen Missbrauchsbeauftragten in der Diözese Würzburg veröffentlichen seit dem Jahr 2010 Zahlen der Vorwürfe gegen Priester sowie gegen haupt-, neben- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Dienst der Kirche. Diese Zahlen zeigen meines Erachtens, dass die Aufarbeitung von Missbrauchshandlungen aus den vergangenen Jahrzehnten in der Diözese Würzburg weit fortgeschritten ist. Die Zahlen dieser externen Aufarbeitung sind den jetzt vorliegenden Zahlen der MHG-Studie für die Diözese Würzburg sehr nahe. Die Erhebungen aus der Untersuchung der Personalakten im Zeitraum 2000 bis 2015, des Geheimarchivs im Zeitraum 1946 bis 2015 und der Anträge auf Anerkennung des Leids erbrachten zutage, dass 62 Kleriker  des Missbrauchs beschuldigt wurden. Die Untersuchungen der oben genannten Akten belegten weiter, dass 157 Personen von sexuellem Missbrauch betroffen sind. Das bedeutet, dass einzelne Kleriker auch von mehreren Betroffenen beschuldigt wurden. Die Zahl der weiblichen Betroffenen und der männlichen Betroffenen ist laut Aktenlage in Würzburg nahezu identisch, wobei sich dies nicht exakt feststellen lässt, da der Hinweis auf das Geschlecht bei einigen anonymisierten Vorwürfen in den Akten nicht festgehalten ist. Bei den 62 beschuldigten Klerikern der vergangenen Jahrzehnte handelt es sich um 48 Priester der Diözese Würzburg, elf Ordenspriester mit Gestellungsverträgen bei der Diözese und zwei Diakone. Ein beschuldigter Kleriker war namentlich nicht bekannt, weshalb er hier nicht zugeordnet werden kann. Das durchschnittliche Alter der Kleriker bei der Ersttat lag bei ca. 40 Jahren. Der Zeitraum der erfassten Taten reicht von 1943 bis 2015. Wie viel Prozent aller Kleriker in diesem Zeitraum beschuldigt wurden, lässt sich mit diesen Daten nicht belastbar berechnen. Dies liegt daran, dass im Geheimarchiv überwiegend Akten von Beschuldigten aufbewahrt werden, nicht aber alle Akten der Kleriker aus diesen Jahren. Dem gegenüber würde in einer solchen prozentualen Berechnung aber bei der Gesamtzahl der Kleriker (Personalakten) die vollständige Aktenzahl der Jahre 1946 bis 2000 fehlen. Deshalb ist hier jede Berechnung unangemessen.

Wie viele Beschuldigungen wurden strafrechtlich bzw. kirchenrechtlich verfolgt?
Bei 17 Beschuldigten war in den Akten dokumentiert, dass ein kirchenrechtliches Vorgehen wegen sexuellem Missbrauch Minderjähriger eingeleitet worden war. Deutlich höher war die Zahl der Strafanzeigen: In 28 Fällen kam es zur Strafanzeige bei den staatlichen Strafverfolgungsbehörden. Zwölf Fälle wurden laut Aktendokumentation an die Glaubenskongregation in Rom weitergegeben.

Bei den staatlichen Verfahren wurden 15 eingestellt, fünf endeten unbekannt und acht sind rechtskräftig abgeschlossen. Die Strafen reichten von Geldstrafen bis zu mehrjährigen Freiheitsstrafen.

Die Kirchenstrafen umfassten die Entfernung aus dem Klerikerstand, das Verbot aller priesterlichen Dienste und Funktionen (Sühnestrafe), ein Aufenthaltsverbot in den Pfarreien bzw. Dekanaten, die Versetzung in den Ruhestand, das Verbot des unkontrollierten Kontaktes mit Kindern und die Suspendierung (Beugestrafe).

Sehr geehrte Damen und Herren,

die untersuchten Jahrzehnte zeigen uns heute folgenschwere Fehleinschätzungen und folgenschweres Fehlverhalten der Kirche im Untersuchungszeitraum auf. Der Grundfehler war, dass der Schutz der Institution vor dem Schutz der Betroffenen und Opfer stand. Bischof Franz hat dies ganz deutlich im Video ausgesprochen: „Das hatte zur Folge, dass man das, was im Missbrauch geschehen ist, oftmals bagatellisierte und nicht als das benannte, was es ist: nämlich ein Verbrechen, eine Straftat an den Seelen von Kindern und Jugendlichen.“ Oft wurde den Betroffenen nicht geglaubt, oft auch deshalb, weil man eine solche Tat Vertretern der Kirche schlicht nicht zutraute und nicht glauben konnte oder wollte, dass solche Verbrechen auch hier geschehen können. Bischof Franz nennt es einen schweren Fall von Vertrauensmissbrauch. Auch hier im Bistum Würzburg erbrachte die Aktenuntersuchung, dass Beschuldigten durch Versetzung (teils in andere Diözesen) ein Neustart ermöglicht wurde, statt die Betroffenen zu schützen. Auch die betroffenen Gemeinden wurden teils nicht umfassend, teils überhaupt nicht informiert. Unklug war es nach meiner Überzeugung aus heutiger Sicht auch, Anfang dieses Jahrhunderts im Bistum Würzburg den Personalreferenten zusätzlich zum Missbrauchsbeauftragten zu bestimmen.

Konsequenzen seit 2010
Seit 2010 wurde hier im Bistum Würzburg vieles unternommen, um sexuellen Missbrauch konsequent aufzuarbeiten und vorzubeugen. Die Deutsche Bischofskonferenz entwickelte 2002, 2010 und 2013 Leitlinien zum Umgang mit sexuellem Missbrauch, die im Bistum Würzburg gültig sind. 2010 wurde im Bistum mit Professor Dr. Klaus Laubenthal ein Strafrechtler und Kriminologe als externer Missbrauchsbeauftragter und wenig später die Ärztin Dr. Claudia Gehring als stellvertretende Missbrauchsbeauftragte eingesetzt. Die Zahl der übermittelten Vorwürfe wird seither jährlich veröffentlicht und ist auf der Homepage des Bistums einzusehen. Die Zahl der Vorwürfe ist nach Angaben der Missbrauchsbeauftragten in den zurückliegenden Jahren im Bistum Würzburg kontinuierlich zurückgegangen. Bereits seit 2002 bestand ein Arbeitsstab „Sexueller Missbrauch und körperliche Gewalt“. Dieser wurde 2010 neu besetzt. Die mit Fachleuten aus Medizin, Familien- und Lebensberatung, Sexualpädagogik, Psychologie, Justiz und Schule waren seither für die Missbrauchsbeauftragten im Bedarfsfall beratend tätig. Heute ist das Gremium ein Beraterstab des Generalvikars. Unter Mitarbeit dieses Beraterstabs wurde eine Interventionsordnung erarbeitet und erlassen. Diese gewährleistet bei Vorwürfen sexuellen Missbrauchs ein geordnetes und professionelles Handeln. Ein Interventionsteam begleitet sogenannte „irritierte Systeme“ wie Gemeinden oder Seelsorgeteams. Opfern ist es seit März 2011 möglich, einen Antrag auf finanzielle Leistungen in Anerkennung des Leids zu stellen. Frau Altenhöner wird Näheres hierzu berichten.

Seit März 2012 gibt es eine Koordinierungs- und Fachstelle „Prävention sexualisierte Gewalt“ sowie ein eigenes Referat für Präventionsarbeit in der Kirchlichen Jugendarbeit. Herr Pfriem wird hierzu Informationen geben.

Vorgreifen will ich hier aber einer Zahl: Von 2012 bis Juni 2018 wurden in 558 Grundschulungen 6068 haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen in der Prävention sexualisierter Gewalt im Bistum Würzburg unterwiesen. Wie sich die Priesterauswahl und -ausbildung verändert hat, erfahren wir von Regens Michelberger und Dr. Kempen.

Was gilt es heute zu korrigieren bzw. zu verbessern?
Die Seelsorge für Betroffene fordert Seelsorgerinnen und Seelsorger heraus. Notwendig sind entsprechende Qualifikationen, um professionell mit Opfern und Betroffenen sprechen und ihnen helfen zu können. Die Diözese Würzburg wird deshalb ein Seelsorgeteam für Missbrauchsopfer und Betroffene ernennen. Ergänzend zu den Angeboten der EFL und der Telefonseelsorge stehen dann die Frauen und Männer den Betroffenen für Seelsorgegespräche bereit. Die Diözese vollzieht die Entlassung aus dem Klerikerstand von Priestern wegen sexuellen Missbrauchs zukünftig vollständig und in jeder Hinsicht. Im Bistum Würzburg wurden nach unserer Kenntnis keine Akten vernichtet. Doch muss bzw. wird bereits die Personalaktenführung weiter verbessert Missbrauchsbeschuldigungen müssen umfassend dokumentiert werden. Aus der Personalakte jedes Beschuldigten soll klar hervorgehen, welche Tatvorwürfe erhoben wurden, wie mit dem Beschuldigten umgegangen wurde, welcher Prozess aus welchen Gründen eingeleitet wurde und wie dessen Ergebnisse ausgefallen sind. Diese Informationen müssen bei Versetzungen in eine andere Diözese auch in der dortigen Personalakte dokumentiert werden. Im Bereich der Prävention werde ich die sehr geringe Zahl von noch fehlenden erweiterten polizeilichen Führungszeugnissen von Klerikern bis spätestens Jahresende 2018 einforderten. Ebenso sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Diözese verpflichtet, sich an der Präventionsschulung zu beteiligen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Kirche sind wir in den kommenden Jahren in all diesen Fragen gefordert, um Kinder und Jugendliche bestmöglich zu schützen und neues Vertrauen bei den Menschen aufzubauen. Mit Bischof Franz zusammen verspreche ich, alles uns Mögliche daran zu setzen, missbräuchliches Verhalten in der Kirche zu unterbinden. Und soweit es vorkommt, werden wir als Kirche von Würzburg missbräuchlichem Verhalten mit der gebotenen Entschlossenheit begegnen.